Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kreis plant Schnelltest-Zentrum in der Eissporthalle
RHEIN-KREIS Der Rhein-Kreis Neuss bereitet sein Konzept für flächendeckende Corona-Tests vor. Hintergrund ist der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz, demzufolge ab der kommenden Woche allen Bürgern wöchentlich ein Antigen-Schnelltest angeboten werden soll. Zwar stehen die Details der bundesweiten Testverordnung noch aus. Der Rhein-Kreis treibt die Planungen
aber bereits voran und setzt auf drei Bausteine.
Einer davon ist ein weiteres Testzentrum in Neuss – ausschließlich für Schnelltests. Hierzu laufen Gespräche mit den Hilfsorganisationen. Mögliche Standorte kommentiert der Kreis nicht. Nach Informationen unserer Redaktion soll das Schnelltest-Zentrum allerdings in der Eissporthalle in Reuschenberg eingerichtet werden. Die bisherigen Testzentren der Kassenärztlichen
Vereinigung in Neuss und Grevenbroich sollen weiter nur für sogenannte PCR-Testungen in begründeten Verdachtsfällen genutzt werden.
Die weiteren Bausteine im flächendeckenden Testkonzept sehen die Beteiligung der Apotheken und die Beauftragung der Betreiber privater Schnelltestzentren im Kreisgebiet zur Durchführung der wöchentlichen Schnelltests durch. Sie sollen für die Bürger kostenfrei sein. Den
Apotheken kommt eine Schlüsselrolle zu. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verweist auf das breite Apotheken-Netz im Kreis. Für die Umsetzung des Testkonzepts wird aber noch auf die Verordnung des Bundes gewartet. Kreisdirektor Dirk Brügge betont, man wolle den Menschen im Kreis „schnellstmöglich das Testangebot“machen können.
Derweil sorgen die neuen Corona-Regeln des Landes NRW ab nächster Woche für weitere Öffnungen in Neuss. Im Clemens-Sels-Museum sind zum Beispiel ab Dienstag wieder Besuche möglich. „Allerdings nach Terminvereinbarung über die Internetseite“, erklärt Kulturdezernentin Christiane Zangs. Auch die Insel Hombroich kann unter Auflagen öffnen. Vorerst nicht öffnen wird der Kinderbauernhof. Dort sind unter anderem noch Fragen der Zugangskontrolle und der Einstufung durch die aktualisierte Corona-Schutzverordnung zu klären.