Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Einbruch: Zufällig am Tatort – oder doch ein Komplize?
NEUSS (mape) Ein ungewöhnlicher Einbruch bei einer älteren Dame beschäftigt aktuell das Düsseldorfer Landgericht. Ein 35 Jahre alter Neusser soll mit einem 47 Jahre alten Komplizen bei der Rentnerin einen Tresor und Schmuck erbeutet haben. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Neusser zu knapp drei Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte der vorbestrafte Mann Berufung eingelegt. Seit Donnerstag wird der Fall am Landgericht Düsseldorf neu aufgerollt.
Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die beiden Einbrecher gezielt die Wohnung einer älteren Dame im Düsseldorfer Stadtteil Lierenfeld ausgesucht. Zunächst soll der 47 Jahre alte Angeklagte die Gitterstäbe vor einem Fenster der Wohnung auseinander gebogen haben, anschließend stieg er laut Ermittlungen in die Räumlichkeiten des Opfers ein.
Dort fand er Schmuck im Wert von gut 8000 Euro – und außerdem noch einen scheinbar lohnenswerten Tresor. Zunächst gelang es ihm laut Staatsanwaltschaft auch, den Tresor mit Hilfe eines Betttuchs abzuseilen und im Garten des Mehrfamilienhauses abzulegen. Im Anschluss sollte ihm dann sein Komplize aus Neuss beim Abtransport helfen.
Laut Anklage hatte der 35-Jährige während des Einbruchs vor der Tür „Schmiere“gestanden und aufgepasst, dass die Polizei nicht auftaucht. Letztlich musste das Duo laut Justiz den Tresor allerdings im Garten liegen lassen – er war so schwer, dass die beiden mutmaßlichen Täter ihn offenbar schlicht nicht transportieren konnten. Außerdem befürchteten die Tatverdächtigen wohl auch, mit der „heißen Ware“auf der Straße aufzufallen.
Der angeklagte Neusser behauptete nun zum Prozessauftakt, er sei rein zufällig am Tatort vorbeigekommen. Dort will er sich „gewundert haben“, was denn sein Bekannter dort mache. Am Einbruch und auch am versuchten Abtransport des Tresors will er nicht beteiligt gewesen sein.
Jetzt soll mit Hilfe von Zeugen geklärt werden, ob die Angaben des Tatverdächtigen aus Neuss stimmen. Zwei Brüder wollen ihn und seinen Komplizen gemeinsam am Tatort fotografiert haben. Von seinem Komplizen waren außerdem Fingerabdrücke gefunden worden.
Dennoch hofft der 35 Jahre alte mutmaßliche „Panzerknacker“auf eine Bewährungsstrafe. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht wegen diverser Vorstrafen zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Ob er jetzt am Landgericht Düsseldorf glimpflicher davon kommt, soll in den kommenden Wochen im Zuge des nun nach Berufung neu aufgerollten Falles entschieden werden.