Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Warum die Hundesteuer umstritten ist
Wer einen Hund besitzt, muss für ihn eine Steuer an die Stadt entrichten. Anzahl und Rasse bestimmen die Höhe der Abgabe. Für Neuss bedeutet das einen hohen Verwaltungsaufwand. Wie profitabel ist das für die Stadt?
NEUSS Wer sich in Neuss einen Hund anschafft, muss dafür pro Jahr 79 Euro Hundesteuer zahlen. Das schreibt die Hundesatzung der Stadt vor. Größe oder Gewicht des Vierbeiners spielen dabei keine Rolle, die Rasse allerdings schon: Handelt es sich um einen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier muss der Besitzer pro Jahr 640 Euro an die Stadtkasse überweisen. Denn nach dem Landeshundegesetz NRW gelten sie als gefährliche Hunde. Die meisten Städte in Nordrhein-Westfalen wollen durch eine deutlich höhere Steuer für diese Rassen verhindern, dass sich ihre Einwohner einen solchen Hund anschaffen.
Auch der Anschaffung eines Zweit- oder Dritthundes versuchen die Städte mit der Hundesteuer entgegenzuwirken. In Neuss werden ab dem zweiten Vierbeiner 114 Euro pro Hund und Jahr fällig. Bei drei Hunden oder mehr sind es sogar 150 Euro pro Hund. Im Vergleich mit den anderen Städten des Kreises oder den großen Nachbarn Köln und Düsseldorf kommen die Neusser Besitzer von Waldi, Fiffi und Co. damit allerdings sehr günstig davon. Herrchen und Frauchen dürfte das freuen. Bleibt die Frage, ob eine niedrige Steuer auch im Sinne der gesamten Neusser Bevölkerung ist.
Geht man vom Grundsatz aus, dass eine Steuer dazu da ist, Einnahmen für die Stadtkasse zu erzielen, wäre es im Interesse aller Neusser, die Hundesteuer zu erhöhen. Aber: „Die Hundesteuer würde selbst dann keinen nennenswerten Beitrag für den Etat der Stadt leisten“, meint Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. So wie es auch keine spürbaren Auswirkungen auf den Haushalt hätte, wenn man die Steuer ganz abschaffen würde, erklärt er weiter. Der Grund: Der überwiegende Teil der Einnahmen versickere in den Ausgaben für den hohen Verwaltungsaufwand.
Dieser beinhaltet, die An- und Abmeldungen der Hunde zu verarbeiten, Chipnummern zu vermerken, einmal pro Jahr die Steuerbescheide zu verschicken, Mahnungen zu versenden und Anträge auf Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung zu bearbeiten. Halter von Sanitätsoder Schutzhunden müssen unter anderem nur den halben Steuersatz zahlen – vorausgesetzt sie können nachweisen, dass ihr Hund eine entsprechende Prüfung abgelegt hat. Blinden- oder Wachhunde können sogar ganz von der Steuer befreit werden, wenn die erforderlichen Nachweise vorliegen. Kann der Hundehalter zudem belegen, dass er seinen Fiffi aus dem Tierheim geholt hat, ist das erste Jahr steuerfrei. Und gemäß Paragraph 8 der Neusser Hundesteuersatzung kann die Steuer ebenfalls erlassen werden, wenn ihre Einbeziehung „nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre“. Auch das muss aber natürlich geprüft werden.
Der Grund, warum die Kommunen trotz alledem an der Hundesteuer festhielten, ist nach Ansicht des Experten für Steuern und kommunale Haushalte, dass mit ihr ein bestimmtes Verhalten erreicht werden soll. Beispielsweise, dass man sich gegen einen Kampfhund aber für einen Vierbeiner aus dem Tierheim entscheide. „Ich glaube aber nicht, dass das viel bringt. Denn wer unbedingt einen Zuchthund will, den wird auch ein Jahr Steuerbefreiung nicht umstimmen“, sagt Steinheuer. Er kritisiert weiter, dass eine Steuer auch gar nicht für solche Lenkungsabsichten gedacht sei. Dafür stünde den Kommunen vielmehr das Ordnungsrecht zur Verfügung.
Dort könne beispielsweise festgelegt werden, dass der Halter eines Kampfhundes besondere Anforderungen erfüllen müsse.
Sein Verband fordert deshalb seit vielen Jahren die Abschaffung der Hundesteuer. Für die Stadt Neuss hätte das im Jahr 2020 bedeutet, dass sie 700.000 Euro weniger eingenommen hätte. Wie hoch die Kosten für Personal, Material und Briefversand rund um die Steuer im gleichen Jahr waren, geht aus dem Plan nicht hervor. Eine Antwort auf die Anfrage, wie viel nach Abzug der Verwaltungskosten von der Hundesteuer übrig bleibe, lag bis Redaktionsschluss leider nicht vor.