Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Durch Personen oder Vorschriften ausgelöst
Definition Die Antidiskriminierungsstelle definiert Diskriminierung als grundlose, ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person.
Ausdruck Die Benachteiligung kann zum Beispiel durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme ausgedrückt sein.