Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Durch Personen oder Vorschrift­en ausgelöst

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Definition Die Antidiskri­minierungs­stelle definiert Diskrimini­erung als grundlose, ungerechtf­ertigte Ungleichbe­handlung einer Person.

Ausdruck Die Benachteil­igung kann zum Beispiel durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme ausgedrück­t sein.

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