Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Schulschwimmen im Sonnenbad ist wieder erlaubt
Die Sporthallen bleiben vorerst noch geschlossen.
ROMMERSKIRCHEN (ssc) Die Eltern von Rommerskirchener Grundschulkindern, die sich Sorgen um die motorischen Fähigkeiten ihrer Kinder infolge der Corona-Pandemie gemacht hatten, können ein wenig gelassener auf die Entwicklung blicken. Zumindest das Schulschwimmen ist inzwischen nämlich wieder möglich, nachdem auch das Sonnenbad zwischenzeitlich für den Sportbetrieb gesperrt gewesen war, um Ansteckungen mit dem Virus zu verhindern. „In gewissem Rahmen ist Sporttreiben erlaubt“, sagt Rommerskirchens Dezernent für Schule und Sport, Gregor Küppers. Das Schulschwimmen gehöre dazu. Die Klassen würden allerdings halbiert. „Wir können den Kindern derzeit einmal in der Woche Schulschwimmen anbieten“, sagt Küpper.
Schwieriger sieht es in anderen
Bereichen aus, zum Beispiel beim Vereinssport. Rommerskirchens Sporthallen sind alle geschlossen. Küpper verweist in diesem Zusammenhang auf das Infektionsschutzgesetz. Unter Absatz 1, Punkt 6 ist dort das Thema Sport geregelt. die Ausübung von Sport ist demnach nur zulässig „in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individualund Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundesund Landeskader“. Wobei darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: es dürfen keine Zuschauer anwesend sein, sondern nur Personen, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte müssen eingehalten werden.
Etwas großzügiger ist der Gesetzgeber bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. „Die dürfen draußen kontaktlos Sport treiben, aber nur in Gruppen von bis zu höchstens fünf Kindern plus einem Betreuer oder einer Betreuerin“, erläutert Gregor Küpper.