Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Behindertenbeauftragter: Rechtssicherheit fehlt
Für die Installation eines städtischen Behindertenbeauftragten muss es erst einen Workshop geben.
KAARST (seeg) Der Antrag ist nun fast schon ein Jahr alt. Im vergangenen Juni hatten die Grünen die Einführung eines Behindertenbeauftragten in die Stadtverwaltung gefordert. Am vergangenen Donnerstag sollten die eingegangenen Anträge der Fraktionen, die sich nur in Nuancen unterschieden haben, diskutiert und darüber abgestimmt werden. Doch die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses haben ihre Rechnung ohne die Verwaltung gemacht.
Der städtischen Rechtsabteilung sei nach Angaben von Olaf Kretschmar, Leiter des Bereichs Soziales, bei Durchsicht der Anträge aufgefallen, dass für die Verabschiedung der Konzeption zur Einbindung eines Behindertenbeauftragten die Rechtssicherheit fehlt. Zuerst müssten noch die Betroffenen in einem Workshop einbezogen werden, erklärte er.
Das steht so in Paragraph neun 9 des Inklusionsgrundsatzgesetzes. „Für eine rechtssichere Satzung ist zwingend die Durchführung einer Veranstaltung mit den Menschen, die an einer Behinderung leiden, nötig“, erklärte Kretzschmar weiter. Die Stadt sieht die Notwendigkeit, mit einem Teilnehmerkreis aus den Fraktionen und den betroffenen Menschen eine solche Veranstaltung durchzuführen. Das sei ihm von den Kollegen des Rechtsamtes „deutlich mit auf den Weg“gegeben worden, wie er sagt.
Diese Verzögerung sorgte bei den Antragsstellern für Irritationen. „Ich bin fassungslos, ich verstehe das überhaupt nicht. Wir haben vor einem Jahr den Antrag gestellt. Ich verstehe, dass die Teilhabe gesichert sein muss. Ich verstehe nicht, was wir in den letzten Wochen und Monaten gemacht haben. Wann soll denn dieser Behindertenbeauftragte kommen?“, fragte Katharina Voller (Bündnis 90/Die Grünen).
Kretzschmar kann die Irritationen verstehen. „Es ist für mich auch nicht gerade angenehm, dass wir eine Extrarunde drehen müssen. Sicher wäre es angemessener gewesen, heute eine Beratung abzuhalten, die eine Beschlussfassung ermöglicht. Aber ein Beteiligungsverfahren ist zwingend erforderlich“, erklärte er. Hans-Georg Schell (CDU) pflichtete seiner Grünen Koalitionspartnerin Voller bei und hält einen vorgeschlagenen Workshop für „völlig unangebracht“. Alle anderen Fraktionen konnten die Unsicherheit bezüglich der Rechtssicherheit nachvollziehen. „Wir brechen uns keinen Zacken aus der Krone, wenn wir noch einmal die Betroffenen hinzuziehen“, sagte Fabian Vetter (FDP). Lothar Fink (SPD) ergänzte: „Es ist irrelevanrt, ob dieser Workshop Ergebnisse bringt oder nicht. Er muss stattfinden, damit wir Rechtssicherheit erlangen.“Für den Workshop wurden drei Termine vorgeschlagen, über die nun die Fraktionen beraten können.