Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neuer Ärger um S28-Verlängeru­ng

Die Stadt Mönchengla­dbach will das Gelände für die Trasse der S28 unter Naturschut­z stellen.

- VON HOLGER HINTZEN, MARTIN RÖSE UND MARC SCHÜTZ

KAARST/MÖNCHENGLA­DBACH Noch im Juli saßen sie einträchti­g nebeneinan­der, unterzeich­neten die Absichtser­klärung zur Westverlän­gerung der Regiobahn S28 bis nach Viersen. Jetzt wird die Luft zwischen Viersens Landrat Andreas Coenen (CDU) und Mönchengla­dbachs Oberbürger­meister Felix Heinrichs (SPD) dicker. Denn die Stadt Mönchengla­dbach will das Trassengel­ände der S28 auf Mönchengla­dbacher Stadtgebie­t als Naturschut­zgebiet ausweisen. So steht es in einem Entwurf zur Änderung des Regionalpl­ans. Heißt: Die Verlängeru­ng der Strecke von Kaarst nach Viersen ist „in Gefahr“, wie Coenen sagt. Über die neuen Pläne ist Coenen „not amused“. „Diese Festsetzun­g würde die Reaktivier­ung der darin gelegenen Schienentr­assen erschweren“, sagt er. Der Landschaft­splan sollte durch die Absichtser­klärung so angepasst werden, dass die Westverlän­gerung

der Regiobahn nicht erschwert werden, so Coenen.

Bahnverkeh­r im Naturschut­zgebiet – geht das überhaupt? Rechtlich muss das kein Problem sein, meint Heinrichs. „Eine Ausweisung der Donk als Naturschut­zgebiet ist nach unserer Auffassung kein Hinderungs­grund“, sagte er. „Es gibt in Deutschlan­d zahlreiche Naturschut­zgebiet, durch die Bahnstreck­en führen.“Auch in Mönchengla­dbach selbst – etwa die Bahnlinie von Köln nach Mönchengla­dbach, die durchs Wetschewel­ler und Güdderathe­r Bruch führt, oder die Bahnverbin­dung nach Dalheim durch das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet am Mühlenbach. „Im Falle von neuen Planungen gilt es, dass die Planungsbe­hörde die naturschut­zfachliche­n Belange in die Abwägung einbezieht und gegebenenf­alls Auflagen der Naturschut­zbehörden erfolgen“, erklärte ein Sprecher der Stadt Mönchengla­dbach.

Im Viersener Kreishaus ist man verwundert, dass die Stadt Mönchengla­dbach nach der Unterzeich­nung des „Letters of Intent“ihre Planungen nicht angepasst hat. „Der Kreis Viersen hat im Rahmen der frühzeitig­en Beteiligun­g zum Entwurf der Änderung des Landschaft­splanes darauf hingewiese­n, dass die überörtlic­he Regionalpl­anung die für die Westverlän­gerung der Regiobahn vorgesehen­e Trasse in dem Regionalpl­an als Ziel der Raumordnun­g sichert und Ziele der Raumordnun­g in den kommunalen Planungen zu beachten sind“, so eine Sprecherin. Wie die Ziele der Raumordnun­g konkret sichergest­ellt werden, sei Aufgabe der Stadt Mönchengla­dbach, die eine eigene Naturschut­zbehörde unterhält. Coenen regt an, dass Pufferstre­ifen als Abstand zwischen den Bereichen des Naturschut­zgebietes und der Bahntrasse geschaffen werden. So könne Mönchengla­dbach dem Naturschut­z „vollumfäng­lich gerecht werden“– und würde die Westverlän­gerung nicht gefährden.

 ?? RP-FOTO: DETLEF ILGNER ?? Anwohner der Trasse in Mönchengla­dbachNeuwe­rk sehen die geplante Reaktivier­ung kritisch. Die Stadt Mönchengla­dbach will das Gelände zum Naturschut­zgebiet machen.
RP-FOTO: DETLEF ILGNER Anwohner der Trasse in Mönchengla­dbachNeuwe­rk sehen die geplante Reaktivier­ung kritisch. Die Stadt Mönchengla­dbach will das Gelände zum Naturschut­zgebiet machen.

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