Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Neuer Ärger um S28-Verlängerung
Die Stadt Mönchengladbach will das Gelände für die Trasse der S28 unter Naturschutz stellen.
KAARST/MÖNCHENGLADBACH Noch im Juli saßen sie einträchtig nebeneinander, unterzeichneten die Absichtserklärung zur Westverlängerung der Regiobahn S28 bis nach Viersen. Jetzt wird die Luft zwischen Viersens Landrat Andreas Coenen (CDU) und Mönchengladbachs Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) dicker. Denn die Stadt Mönchengladbach will das Trassengelände der S28 auf Mönchengladbacher Stadtgebiet als Naturschutzgebiet ausweisen. So steht es in einem Entwurf zur Änderung des Regionalplans. Heißt: Die Verlängerung der Strecke von Kaarst nach Viersen ist „in Gefahr“, wie Coenen sagt. Über die neuen Pläne ist Coenen „not amused“. „Diese Festsetzung würde die Reaktivierung der darin gelegenen Schienentrassen erschweren“, sagt er. Der Landschaftsplan sollte durch die Absichtserklärung so angepasst werden, dass die Westverlängerung
der Regiobahn nicht erschwert werden, so Coenen.
Bahnverkehr im Naturschutzgebiet – geht das überhaupt? Rechtlich muss das kein Problem sein, meint Heinrichs. „Eine Ausweisung der Donk als Naturschutzgebiet ist nach unserer Auffassung kein Hinderungsgrund“, sagte er. „Es gibt in Deutschland zahlreiche Naturschutzgebiet, durch die Bahnstrecken führen.“Auch in Mönchengladbach selbst – etwa die Bahnlinie von Köln nach Mönchengladbach, die durchs Wetscheweller und Güdderather Bruch führt, oder die Bahnverbindung nach Dalheim durch das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet am Mühlenbach. „Im Falle von neuen Planungen gilt es, dass die Planungsbehörde die naturschutzfachlichen Belange in die Abwägung einbezieht und gegebenenfalls Auflagen der Naturschutzbehörden erfolgen“, erklärte ein Sprecher der Stadt Mönchengladbach.
Im Viersener Kreishaus ist man verwundert, dass die Stadt Mönchengladbach nach der Unterzeichnung des „Letters of Intent“ihre Planungen nicht angepasst hat. „Der Kreis Viersen hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Entwurf der Änderung des Landschaftsplanes darauf hingewiesen, dass die überörtliche Regionalplanung die für die Westverlängerung der Regiobahn vorgesehene Trasse in dem Regionalplan als Ziel der Raumordnung sichert und Ziele der Raumordnung in den kommunalen Planungen zu beachten sind“, so eine Sprecherin. Wie die Ziele der Raumordnung konkret sichergestellt werden, sei Aufgabe der Stadt Mönchengladbach, die eine eigene Naturschutzbehörde unterhält. Coenen regt an, dass Pufferstreifen als Abstand zwischen den Bereichen des Naturschutzgebietes und der Bahntrasse geschaffen werden. So könne Mönchengladbach dem Naturschutz „vollumfänglich gerecht werden“– und würde die Westverlängerung nicht gefährden.