Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Finale für die Steuererklärung
wurden“, müssen dagegen eine Erklärung abgeben, erklärt die Oberfinanzdirektion Köln.
Nachzahlung Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die Summe des Kurzarbeitergeldes den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Das kann zu Nachzahlungen führen, wenn ein Beschäftigter einige Monate Lohn und steuerfreies Kurzarbeitergeld erhielt, weil das Einkommen höher war als nur bei Berücksichtigung des Lohnes. Eine gute Chance auf eine Erstattung haben Steuerpflichtige, die monatelang in Kurzarbeit waren, aber ansonsten ein gutes Einkommen hatten. Dies liegt daran, dass das zu versteuernde Einkommen auf eine größere Zahl von Monaten verteilt wird. So hat der Steuerzahlerbund ausgerechnet, dass einem Single mit einem Monatseinkommen von 4500 Euro rund 800 Euro
Erstattung winken, wenn er oder sie drei Monate lang in Kurzarbeit war.
Homeoffice Arbeitnehmer, die wegen der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, dürfen für bis zu 120 Tage eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag absetzen, also bis zu 600 Euro im Jahr. Sie müssen aber die Zahl der Tage in ihrer Steuererklärung reduzieren, an denen sie angeben, zur Arbeit gefahren zu sein. Weil pro Kilometer 30 Cent am Tag von der Steuer abgesetzt werden können, bringt das Absetzen gefahrener Kilometer ab einer Strecke von 17 Kilometern mehr als die Homeoffice-Pauschale. Das NRW-Finanzministerium weist darauf hin, dass die Angaben korrekt sein müssen. Eine glaubhafte Aufteilung zwischen Tagen im Homeoffice und in der Firma genüge in der Regel, sagt Plankermann. Als Alternative zur Homeoffice-Pauschale könnten Beschäftigte die Kosten eines Arbeitszimmers in Höhe von 1250 Euro absetzen, sofern sie über einen abgeschlossenen Arbeitsraum verfügen. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte – so wie in „normalen Zeiten“die Lehrer – keine Arbeitsmöglichkeit in der Firma hatte, was ja während der Lockdowns auf viele Beschäftigte zutraf. „Selbst wer zwischenzeitlich an den Arbeitsplatz zurückkehren konnte, kann Kosten von bis zu 1250 Euro angeben“, schreibt die Stiftung Warentest.
Bis zum 2. November ist noch Zeit. Für das Corona-Jahr 2020 sind einige Besonderheiten zu beachten, etwa für Kurzarbeiter oder Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig waren.
Arbeitsmittel Eine weitere Besonderheit für 2020 ist, dass Arbeitnehmer häufiger als früher Geräte, Papier oder Schreibtischstühle erworben haben, nur um arbeitsfähig zu sein. Wer Arbeitsmittel wie einen Laptop gekauft hat, kann den Preis von bis zu 800 Euro netto, also ohne Mehrwertsteuer, sofort absetzen.
Corona-Masken Arbeitnehmer, die für den Job Mund-Nasen-Masken gekauft haben, sollten dies als Werbungskosten geltend machen können. Das bringt aber nur etwas, wenn alle bezahlten Ausgaben für die Tätigkeit den Arbeitnehmerfreibetrag von 1000 Euro im Jahr überschreiten.
Handwerker Für haushaltsnahe Dienstleistungen können maximal 20.000 Euro abgesetzt werden, für Handwerker 6000 Euro. Es wird jeweils ein Fünftel der Kosten erstattet.
Betreuungskosten Für Kinder unter 14 Jahren akzeptiert das Finanzamt zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4000 Euro pro Kind.