Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Jugendparlament kommt später als geplant
Das Jugendparlament wird nun doch nicht im Zuge der Landtagswahl, sondern nach den Ferien gewählt.
KAARST (seeg) Der 19. Januar war ein guter Tag für politisch engagierte Jugendliche: Damals wurde die Einführung eines Jugendparlaments beschlossen. Dafür hatte die Grünen-Fraktion viele Jahre gekämpft und diese Kernforderung in den Koalitionsvertrag mit der CDU aufgenommen – mit Erfolg. Der Beschluss sah vor, das Jugendparlament, das aus neun bis 17 Mitgliedern bestehen soll, parallel zu den Landtagswahlen im kommenden Jahr wählen zu lassen. Doch nun schlägt die Verwaltung einen neuen Termin vor. Das Parlament soll erst nach den Sommerferien 2022 gewählt werden, wie es in einer Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 4. November steht. Danach soll das Jugendparlament turnusgemäß alle zwei Jahre neu gewählt werden.
Der Beschluss zur Verschiebung der Wahl wurde nach intensiven Beratungen mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung getroffen. Somit ist eine Abänderung der Beschlussfassung aus Januar nötig. In Kaarst führte die Verwaltung Gespräche
mit Vertretern der Schulen und Mitarbeitern der Jugendarbeit und der Jugendhilfe. So wurde in Abstimmung mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung, dem Bereich Recht und dem Büro der Bürgermeisterin eine Wahlordnung und eine Satzung erarbeitet, die ebenfalls den Ausschussmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt wird. Sollten sie zustimmen, muss der Stadtrat
noch sein Okay geben und dann steht der Wahl eines Jugendparlaments nichts mehr im Weg.
Zudem schlägt die Verwaltung vor, dass Jugendparlamentarier künftig in Anlehnung an die Entschädigungsleistungen der Sachkundigen Bürger ein Sitzungsgeld erhalten. Auch, wenn Mitglieder des Jugendparlaments an den Sitzungen des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses teilnehmen. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 wird mit Sitzungsgeldern in Höhe von 1500 Euro gerechnet, im Jahr 2023 werden schätzungsweise 6000 Euro erforderlich sein. Zudem wird dem Jugendparlament im Jahr 2023 ein Budget in Höhe von 10.000 Euro zur freien Verfügung gestellt. Die Ausgaben müssen allerdings satzungskonform sein. Der Jugendhilfeetat wird 2023 zusätzlich mit 25.000 Euro (mit Sperrvermerk) versehen, die für Projekte des Jugendparlaments ausgegeben werden dürfen. Für das Jugendparlament wahlberechtigt sollen alle Kinder und Jugendlichen sein, die am Wahltag oder am ersten Tag des Wahlzeitraums zwölf, aber noch keine 18 Jahre als sind. Am 14. Tag vor der Wahl müssen sie zudem in Kaarst ihre Hauptwohnung haben. Die Urnenwahl wird in jeder weiterführenden Schule während der Schulzeit von 9 bis 14 Uhr durchgeführt, jede Schule muss dafür einen eigenen Raum zur Verfügung stellen.