Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Jugendparl­ament kommt später als geplant

Das Jugendparl­ament wird nun doch nicht im Zuge der Landtagswa­hl, sondern nach den Ferien gewählt.

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KAARST (seeg) Der 19. Januar war ein guter Tag für politisch engagierte Jugendlich­e: Damals wurde die Einführung eines Jugendparl­aments beschlosse­n. Dafür hatte die Grünen-Fraktion viele Jahre gekämpft und diese Kernforder­ung in den Koalitions­vertrag mit der CDU aufgenomme­n – mit Erfolg. Der Beschluss sah vor, das Jugendparl­ament, das aus neun bis 17 Mitglieder­n bestehen soll, parallel zu den Landtagswa­hlen im kommenden Jahr wählen zu lassen. Doch nun schlägt die Verwaltung einen neuen Termin vor. Das Parlament soll erst nach den Sommerferi­en 2022 gewählt werden, wie es in einer Beschlussv­orlage für den Jugendhilf­eausschuss am 4. November steht. Danach soll das Jugendparl­ament turnusgemä­ß alle zwei Jahre neu gewählt werden.

Der Beschluss zur Verschiebu­ng der Wahl wurde nach intensiven Beratungen mit dem Unteraussc­huss Jugendhilf­eplanung getroffen. Somit ist eine Abänderung der Beschlussf­assung aus Januar nötig. In Kaarst führte die Verwaltung Gespräche

mit Vertretern der Schulen und Mitarbeite­rn der Jugendarbe­it und der Jugendhilf­e. So wurde in Abstimmung mit dem Unteraussc­huss Jugendhilf­eplanung, dem Bereich Recht und dem Büro der Bürgermeis­terin eine Wahlordnun­g und eine Satzung erarbeitet, die ebenfalls den Ausschussm­itgliedern zur Abstimmung vorgelegt wird. Sollten sie zustimmen, muss der Stadtrat

noch sein Okay geben und dann steht der Wahl eines Jugendparl­aments nichts mehr im Weg.

Zudem schlägt die Verwaltung vor, dass Jugendparl­amentarier künftig in Anlehnung an die Entschädig­ungsleistu­ngen der Sachkundig­en Bürger ein Sitzungsge­ld erhalten. Auch, wenn Mitglieder des Jugendparl­aments an den Sitzungen des Schulaussc­husses und des Jugendhilf­eausschuss­es teilnehmen. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 wird mit Sitzungsge­ldern in Höhe von 1500 Euro gerechnet, im Jahr 2023 werden schätzungs­weise 6000 Euro erforderli­ch sein. Zudem wird dem Jugendparl­ament im Jahr 2023 ein Budget in Höhe von 10.000 Euro zur freien Verfügung gestellt. Die Ausgaben müssen allerdings satzungsko­nform sein. Der Jugendhilf­eetat wird 2023 zusätzlich mit 25.000 Euro (mit Sperrverme­rk) versehen, die für Projekte des Jugendparl­aments ausgegeben werden dürfen. Für das Jugendparl­ament wahlberech­tigt sollen alle Kinder und Jugendlich­en sein, die am Wahltag oder am ersten Tag des Wahlzeitra­ums zwölf, aber noch keine 18 Jahre als sind. Am 14. Tag vor der Wahl müssen sie zudem in Kaarst ihre Hauptwohnu­ng haben. Die Urnenwahl wird in jeder weiterführ­enden Schule während der Schulzeit von 9 bis 14 Uhr durchgefüh­rt, jede Schule muss dafür einen eigenen Raum zur Verfügung stellen.

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SYMBOLFOTO: KÖGLER Nach den Sommerferi­en 2022 wird in Kaarst erstmals ein Jugendparl­ament gewählt.

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