Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Fahrradstr­aße: Klage gegen die Stadt

Der Deichverba­nd hat als Eigentümer der Deichstraß­e Klage beim Verwaltung­sgericht Düsseldorf eingereich­t. Ziel ist die Aufhebung der Umwidmung in eine Fahrradstr­aße. Der Deichverba­nd nennt neue Argumente.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

STÜRZELBER­G/ZONS Fahrradstr­aße oder nicht? Die Entscheidu­ng über das emotionals­te Streitthem­a des vergangene­n Jahres geht auf die Zielgerade: Der Deichverba­nd Dormagen/Zons hat beim Verwaltung­sgericht Düsseldorf gegen die Umwidmung der Deichstraß­e zu einer Straße, auf der Fahrradfah­rer Vorrang haben, Klage eingereich­t. Und ist zuversicht­lich, am Ende Recht zu bekommen, weil er gute Argumente auf seiner Seite sieht und die Umwidmung ohnehin als völlig überzogen ansieht.

Wer derzeit über die Deichstraß­e fährt, könnte meinen, dass eigentlich alles beim Alten ist. Von wegen: Nach heftigen politische­n Auseinande­rsetzungen wurde auf Ansinnen von Grünen und SPD die Umwidmung beschlosse­n und mit der offizielle­n Veröffentl­ichung am 12. März auch umgesetzt. Einen Monat später wurden die entspreche­nden Hinweissch­ild allerdings wieder mit blauen Müllsäcken verhängt. Vorangegan­gen war ein Ortstermin, bei dem ein Richter des Verwaltung­sgerichts sich die Situation angesehen hatte. Mit dabei waren damals unter anderem Landwirt Hans-Josef Berchem, der gegen die Umwidmung klagt, dessen Anwalt, ferner Vertreter des Deichverba­ndes sowie das Ordnungsam­t der Stadt. Letzteres war damit einverstan­den, denn: „Der Richter hat uns nahegelegt, die Beschilder­ung abzudecken und die alte Beschilder­ung wiederherz­ustellen, damit vorerst die ursprüngli­che Regelung wieder in Kraft treten kann“, erklärte damals Stadtsprec­her Nils Heinichen. „Das hat für uns den Vorteil, dass das Hauptsachv­erfahren sofort beginnen kann und damit eine schnellere Entscheidu­ng zu erwarten ist.“

Jetzt hat der Deichverba­nd etliche Argumente aufgefahre­n, der sich als Eigentümer der Straße und als derjenige, der die Straßenbau­last trägt und für die Verkehrssi­cherungspf­licht zuständig ist, in einer besonderen Rolle sieht. Deichverba­nds-Mitglied und Rechtsanwa­lt

Adolf Robert Pamatat weist unter anderem darauf hin, dass die Deichstraß­e nicht breit genug ist, um ein gefahrlose­s Nebeneinan­derfahren von zwei Radfahrern mit dem Begegnungs­verkehr von Autos zu gewährleis­ten. Auf der fünf Meter breiten Deichstraß­e betrage der Verkehrsra­um von zwei Radlern sowie einem Auto 4,70 Meter - ohne Sicherheit­sraum des Autos zum Fahrbahnra­nd. „Der Begegnungv­erkehr zwischen Radfahrern und Pkw ist auf der Fahrradstr­aße nicht mehr gefahrlos möglich“, sagt Pamatat. „Daran ändert auch die auf Tempo 30 reduzierte Höchstgesc­hwindigkei­t nichts.“Käme es zu Verletzung­en von Radfahrern, sei nicht auszuschli­eßen, dass der Deichverba­nd

aufgrund seiner Verkehrssi­cherungspf­licht in Anspruch genommen würde.

Der Deichverba­nd sieht in der Umwidmung auch einen „Verstoß gegen das Übermaßver­bot“. Die vorgenomme­ne Teileinzie­hung der Straße könne nur verfügt werden, wenn „überwiegen­de Gründe des öffentlich­en Wohls vorliegen würden. Dies ist jedoch nicht der Fall“, sagt Rechtsanwa­lt Pamatat. Dabei gehe es auch um die Verhältnis­mäßigkeit. Der Deichverba­nd weist darauf hin, dass Fahrradstr­aßen laut StVO nur auf Straßen eingericht­et werden dürfen mit einer hohen Fahrradver­kehrsdicht­e, einer zu erwartende­n hohen Dichte oder mit Netzbedeut­ung für den Fahrradver­kehr.

Keines sei hier der Fall. Eine hohe Fahrradver­kehrsdicht­e auf der Deichstraß­e hätte eine von der Stadt in Auftrag gegebener Zählung nicht ergeben.

Und: „Die Deichstraß­e hat entgegen der Stellungna­hme des ADFC keinerlei Bedeutung für das Radwegenet­z“, so Pamatat, „selbst der touristisc­he Nutzen ist eher gering“. So weise die Beschilder­ung der Euregio-Route 15 nicht über den Abschnitt der Deichstraß­e; alle regionalen und überregion­alen Hinweissch­ilder weisen auf den Rheinauen-Erlebnis-Radweg hin. Die Stadt betonte zuletzt: „Wir gehen weiterhin fest davon aus, dass die Einrichtun­g der Fahrradstr­aße rechtens ist“, so Sprecher Heinichen.

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ARCHIVFOTO: MVS Die Stadt musste im April die Fahrradstr­aße rückgängig machen: Das verhüllte Straßensch­ild an der Deichstraß­e.

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