Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Fahrradstraße: Klage gegen die Stadt
Der Deichverband hat als Eigentümer der Deichstraße Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Ziel ist die Aufhebung der Umwidmung in eine Fahrradstraße. Der Deichverband nennt neue Argumente.
STÜRZELBERG/ZONS Fahrradstraße oder nicht? Die Entscheidung über das emotionalste Streitthema des vergangenen Jahres geht auf die Zielgerade: Der Deichverband Dormagen/Zons hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Umwidmung der Deichstraße zu einer Straße, auf der Fahrradfahrer Vorrang haben, Klage eingereicht. Und ist zuversichtlich, am Ende Recht zu bekommen, weil er gute Argumente auf seiner Seite sieht und die Umwidmung ohnehin als völlig überzogen ansieht.
Wer derzeit über die Deichstraße fährt, könnte meinen, dass eigentlich alles beim Alten ist. Von wegen: Nach heftigen politischen Auseinandersetzungen wurde auf Ansinnen von Grünen und SPD die Umwidmung beschlossen und mit der offiziellen Veröffentlichung am 12. März auch umgesetzt. Einen Monat später wurden die entsprechenden Hinweisschild allerdings wieder mit blauen Müllsäcken verhängt. Vorangegangen war ein Ortstermin, bei dem ein Richter des Verwaltungsgerichts sich die Situation angesehen hatte. Mit dabei waren damals unter anderem Landwirt Hans-Josef Berchem, der gegen die Umwidmung klagt, dessen Anwalt, ferner Vertreter des Deichverbandes sowie das Ordnungsamt der Stadt. Letzteres war damit einverstanden, denn: „Der Richter hat uns nahegelegt, die Beschilderung abzudecken und die alte Beschilderung wiederherzustellen, damit vorerst die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft treten kann“, erklärte damals Stadtsprecher Nils Heinichen. „Das hat für uns den Vorteil, dass das Hauptsachverfahren sofort beginnen kann und damit eine schnellere Entscheidung zu erwarten ist.“
Jetzt hat der Deichverband etliche Argumente aufgefahren, der sich als Eigentümer der Straße und als derjenige, der die Straßenbaulast trägt und für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist, in einer besonderen Rolle sieht. Deichverbands-Mitglied und Rechtsanwalt
Adolf Robert Pamatat weist unter anderem darauf hin, dass die Deichstraße nicht breit genug ist, um ein gefahrloses Nebeneinanderfahren von zwei Radfahrern mit dem Begegnungsverkehr von Autos zu gewährleisten. Auf der fünf Meter breiten Deichstraße betrage der Verkehrsraum von zwei Radlern sowie einem Auto 4,70 Meter - ohne Sicherheitsraum des Autos zum Fahrbahnrand. „Der Begegnungverkehr zwischen Radfahrern und Pkw ist auf der Fahrradstraße nicht mehr gefahrlos möglich“, sagt Pamatat. „Daran ändert auch die auf Tempo 30 reduzierte Höchstgeschwindigkeit nichts.“Käme es zu Verletzungen von Radfahrern, sei nicht auszuschließen, dass der Deichverband
aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen würde.
Der Deichverband sieht in der Umwidmung auch einen „Verstoß gegen das Übermaßverbot“. Die vorgenommene Teileinziehung der Straße könne nur verfügt werden, wenn „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen würden. Dies ist jedoch nicht der Fall“, sagt Rechtsanwalt Pamatat. Dabei gehe es auch um die Verhältnismäßigkeit. Der Deichverband weist darauf hin, dass Fahrradstraßen laut StVO nur auf Straßen eingerichtet werden dürfen mit einer hohen Fahrradverkehrsdichte, einer zu erwartenden hohen Dichte oder mit Netzbedeutung für den Fahrradverkehr.
Keines sei hier der Fall. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte auf der Deichstraße hätte eine von der Stadt in Auftrag gegebener Zählung nicht ergeben.
Und: „Die Deichstraße hat entgegen der Stellungnahme des ADFC keinerlei Bedeutung für das Radwegenetz“, so Pamatat, „selbst der touristische Nutzen ist eher gering“. So weise die Beschilderung der Euregio-Route 15 nicht über den Abschnitt der Deichstraße; alle regionalen und überregionalen Hinweisschilder weisen auf den Rheinauen-Erlebnis-Radweg hin. Die Stadt betonte zuletzt: „Wir gehen weiterhin fest davon aus, dass die Einrichtung der Fahrradstraße rechtens ist“, so Sprecher Heinichen.