Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Stadt verhängt 1000 Euro Bußgeld für Impfpflicht-Meldeverstoß
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter. Eine Einrichtung kam ihrer Meldepflicht nicht nach – und wurde dafür belangt.
DÜSSELDORF Die Durchsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen hat für eine Einrichtung jetzt ein kostspieliges Nachspiel: Die Stadt hat nach Angaben einer Sprecherin ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt. „Es wurde bekannt, dass die Einrichtung ihrer
Meldepflicht gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes nicht nachgekommen ist“, sagte sie.
Seit Mitte März gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personal in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern. Wer nicht vollständig gegen Corona geimpft ist und keine ärztlichen Gründe dafür glaubhaft machen kann, soll in diesen Bereichen nicht mehr arbeiten dürfen. Mehr als 2900 Mitarbeiter wurden dem Gesundheitsamt inzwischen gemeldet. Ein 20-köpfiges Team ist in der Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes beschäftigt, wo Sanktionen wie Betretungsoder sogar Arbeitsverbote ausgesprochen oder eben Bußgelder verhängt werden können.
Die Zahl der Beschäftigten, die noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben und keine medizinische Gründe für die Nicht-Impfung glaubhaft machen konnten, ist hoch. Nur 1839 von 2913 gemeldeten Personen haben demnach inzwischen einen Impf- sowie 124 weitere einen Genesenen-Nachweis eingereicht. Von den übrigen 950 Ungeimpften haben nach Angaben der Stadt 54 eine sogenannte medizinische Kontraindikation vorgelegt
– in 16 Fällen sei der Nachweis aber nicht ausreichend gewesen. Nur in acht Fällen seien die medizinischen Gründe glaubhaft gemacht worden, 30 Nachweise seien derzeit noch in Prüfung.
Zu drastischen Maßnahmen im großen Umfang wird es aber wohl nicht kommen. So werde in 896 Fällen derzeit geprüft, ob eine Ausnahmegenehmigung für eine Weiterbeschäftigung
ausgesprochen werden kann oder ein Beschäftigungs- oder Betretungsverbot ausgesprochen werden muss. Vom letzteren gehe man aber nicht aus – da viele Einrichtungen „glaubhaft und nachvollziehbar erklären konnten, dass die Personen unerlässlich sind“. Mit großen Beeinträchtigungen in den Betriebsabläufen sei daher voraussichtlich nicht zu rechnen.