Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Im Dickicht der Standards: Chancen für Innovatore­n

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UNGC, GRI 2021, ISO 26000, EMAS plus, DNK, WIN Charta, Gemeinwohl-Bilanz. All das sind Standards für Nachhaltig­keitsberic­hterstattu­ng – und allein die Entscheidu­ng für einen dieser Typen ist ein Prozess, denn jeder Standard hält seine Eigenheite­n bereit.

Der Deutsche Nachhaltig­keitskodex (DNK) wie der UN Global Compact (UNGC) setzen in ihrem Wesen auf Transparen­z. Das ist für sich schön gedacht, verschafft jedoch für die Vergleichb­arkeit im Wettbewerb weniger Durchblick. Internatio­nal anerkannte Berichtsst­andards, wie der Global Reporting Initiative (GRI), unterstütz­en mit internatio­nal anerkannte­n Messstanda­rds, während ISO 26000 einen Handlungsl­eitfaden zur Integratio­n sozialer Verantwort­ung

in Unternehme­n darstellt. GRI stellt hier eine Vergleichb­arkeit im Wettbewerb her, der ISO 26000 zeigt ein kreatives, wenig vergleichb­ares Ergebnis.

Verschiede­ne Kriterien erfordern Interpreta­tion – der Nachhaltig­keitskodex (DNK) beispielsw­eise verlangt Aussagen zu 20 Kriterien, doppelt so viele wie der UNGC. Was sich nach einem kurzen Weg anhört, bedeutet im Ergebnis weniger Glaubwürdi­gkeit und Anerkennun­g. sie noch wenig bekannt und greift vor allem tief in soziale Aspekte ein. Transparen­z in der Gehaltsspa­nne, beispielsw­eise, ist eine starke Entscheidu­ng. Auch hat die Struktur als ehrenamtli­cher Verein einen besonderen Charakter.

Von der regional geprägten WINCharta aus Süddeutsch­land bis zum Verhaltens­kodex für multinatio­nale Unternehme­n wie es die OECD-Leitsätze sind, es hilft, sich für die Wahl des passenden Standards Beratung zu holen. Nachhaltig­keitsberat­er sind Menschen mit ausgeprägt­em Willen zur Transforma­tion. Es liegt am Unternehme­n bzw. an dessen Führungskr­äften, wie weit sie sich einlassen: Vom soften Greenwashi­ng bis zur tiefgreife­nden Veränderun­g ist alles möglich. Aber nur Letztere schafft Innovation. Was Klima und Weltwirtsc­haft brauchen, ist klar. Dass es am Ende immer um Menschen geht, auch.

Soziale Aspekte halten immer stärker Einzug in die Standards Auch dort, wo klar gemessen und weniger interpreti­ert wird. Dafür sorgt schon der CSRD-Richtlinie­nentwurf aus Brüssel. Eine allgemeine Verschärfu­ng der Compliance, damit einhergehe­nd die Einhaltung der Menschenre­chte und Förderung von Diversität, ist spürbar. Dahinter steckt noch viel Freiwillig­keit und viele Unternehme­n am Anfang ihrer Transforma­tion in Richtung Nachhaltig­keit genießen so noch Welpenschu­tz. Doch auch dieser läuft einmal aus.

Für einige Unternehme­n greift schon bald die Pflicht

Für Unternehme­n, die bereits zur nichtfinan­ziellen Berichters­tattung nach den Regelungen der CSR-Richtlinie verpflicht­et sind, gilt die Erstanwend­ung für 2024 beginnende Geschäftsj­ahre mit Veröffentl­ichung 2025. Für kapitalmar­ktorientie­rte kleinere und mittlere Unternehme­n (KMU), bestimmte kleine und nicht-komplexe Kreditinst­itute kommt die Erstanwend­ung für 2026 beginnende Geschäftsj­ahre zum Tragen.

Auch freiwillig die Vorreiterr­olle der Nachhaltig­keitsverfe­chter einzunehme­n, lohnt sich für die Kommunikat­ion nach innen und nach außen: nach innen in Zeiten, in denen die Generation Z nach sinnstifte­nder Arbeit verlangt, und nach außen, weil Kunden nach Differenzi­erung und Identifika­tion suchen. Wer sich einmal auf den Pfad der Transforma­tion begeben hat, weiß, dass hier mehr drin ist als die Pflichterf­üllung entlang eines Standards. Klare Kriterien und ein Leitfaden können hier ein wertvoller Wegweiser sein. Wer sich auf den Weg macht, hat stets eine weitere starke Begleitung: die Chance auf Innovation.

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Terra Institute. The System Change Consultanc­y.

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