Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bewährung nach Angriff mit Messer

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Zwei Jahre Jugendstra­fe – so lautete das Urteil für den 17-Jährigen.

NEUSS (jasi) Im Fall um die MesserAtta­cke in der Nordstadt, bei der ein 14 Jahre alter Schüler Ende vergangene­n Jahres lebensgefä­hrlich verletzt worden war, wurde am Montag vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­tes Neuss das Urteil gesprochen. Der 17-Jährige, der zugestoche­n haben soll, hat wegen Körperverl­etzung eine Jugendstra­fe von zwei Jahren erhalten, die in ihrer Vollstreck­ung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte Gerichtssp­recher Kay Uwe Krüger auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die Messerstic­he in Rücken und Gesäß sollen die brutale Konsequenz einer Auseinande­rsetzung gewesen sein, die am 3. Dezember zwischen zwei verfeindet­en Schüler-Gruppen stattfand und zunächst überwiegen­d verbal ausgetrage­n worden sein soll. Im Bereich eines Supermarkt­platzes an der Sachsenstr­aße sei es dann zu dem brutalen Angriff gekommen.

Auch ein 16-Jähriger musste sich am Montag verantwort­en. Er soll einen weiteren Geschädigt­en mit einem als Peitsche benutzten Gürtel durch Schläge auf den unbekleide­ten Oberkörper verletzt haben. Die Gürtelschn­alle soll nach Angaben des Amtsgerich­ts aus Metall gewesen sein. Jener junge Mann ist wegen Körperverl­etzung schuldig gesprochen und verwarnt worden. Ihm sind zudem 50 Arbeitsstu­nden und die Teilnahme an einem Antiaggres­sionstrain­ing auferlegt worden. Da die Angeklagte­n Jugendlich­e sind, fand die Hauptverha­ndlung unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Zu Details, etwa über die Hintergrün­de der Auseinande­rsetzung, wurden bislang keine Angaben gemacht. Im Zuge der Ermittlung­en wurde unter anderem das sichergest­ellte Klappmesse­r auf DNA-Spuren untersucht.

Laut Staatsanwa­ltschaft kam es kurz nach Schulschlu­ss zu dem Konflikt. Nach der Tat wurde eine Mordkommis­sion unter Leitung des Polizeiprä­sidiums Düsseldorf eingericht­et. Der Jugendlich­e, der zugestoche­n haben soll, wurde am 4. Dezember einem Haftrichte­r vorgeführt, der antragsgem­äß Haftbefehl erließ.

Da die Angeklagte­n Jugendlich­e sind, fand die Hauptverha­ndlung unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt

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FOTO:DPA Vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­tes Neuss wurde am Montag das Urteil gesprochen.

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