Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bewährung nach Angriff mit Messer
Zwei Jahre Jugendstrafe – so lautete das Urteil für den 17-Jährigen.
NEUSS (jasi) Im Fall um die MesserAttacke in der Nordstadt, bei der ein 14 Jahre alter Schüler Ende vergangenen Jahres lebensgefährlich verletzt worden war, wurde am Montag vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Neuss das Urteil gesprochen. Der 17-Jährige, der zugestochen haben soll, hat wegen Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren erhalten, die in ihrer Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte Gerichtssprecher Kay Uwe Krüger auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die Messerstiche in Rücken und Gesäß sollen die brutale Konsequenz einer Auseinandersetzung gewesen sein, die am 3. Dezember zwischen zwei verfeindeten Schüler-Gruppen stattfand und zunächst überwiegend verbal ausgetragen worden sein soll. Im Bereich eines Supermarktplatzes an der Sachsenstraße sei es dann zu dem brutalen Angriff gekommen.
Auch ein 16-Jähriger musste sich am Montag verantworten. Er soll einen weiteren Geschädigten mit einem als Peitsche benutzten Gürtel durch Schläge auf den unbekleideten Oberkörper verletzt haben. Die Gürtelschnalle soll nach Angaben des Amtsgerichts aus Metall gewesen sein. Jener junge Mann ist wegen Körperverletzung schuldig gesprochen und verwarnt worden. Ihm sind zudem 50 Arbeitsstunden und die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining auferlegt worden. Da die Angeklagten Jugendliche sind, fand die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zu Details, etwa über die Hintergründe der Auseinandersetzung, wurden bislang keine Angaben gemacht. Im Zuge der Ermittlungen wurde unter anderem das sichergestellte Klappmesser auf DNA-Spuren untersucht.
Laut Staatsanwaltschaft kam es kurz nach Schulschluss zu dem Konflikt. Nach der Tat wurde eine Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf eingerichtet. Der Jugendliche, der zugestochen haben soll, wurde am 4. Dezember einem Haftrichter vorgeführt, der antragsgemäß Haftbefehl erließ.
Da die Angeklagten Jugendliche sind, fand die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt