Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Was die Corona-Welle für die Ferien heißt
Impfzertifikate, die in Kürze ablaufen, und Fristen zum Freitesten nach einer Infektion – gerade vor dem Start in den Urlaub sorgt die Corona-Sommerwelle für zusätzliche Unsicherheiten. Das Kreisgesundheitsamt gibt Antworten.
RHEIN-KREIS Die Corona-Sommerwelle geht um. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss derzeit bei 886,5, mehr als 4000 Corona-Fälle wurden kreisweit laut RKI in den vergangenen sieben Tagen registriert. Das sorgt für Unsicherheit – und mit Blick auf die Sommerferien sowie geplante Reisen für zusätzliche Fragen. Ein Überblick, was zu beachten ist.
Die Urlaubsreise steht an: Was ist zu tun, wenn das Impfzertifikat nach zweimaliger Impfung in der CovPass-App in Kürze abläuft Verliert es seine Gültigkeit oder kann es aktiv verlängert werden Die Impfung läuft in der Cov-Pass-App zwar nach zwei Monaten ab, verliert aber laut Kreisgesundheitsamt nicht ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit, in der Apotheke ein neues Zertifikat ausstellen zu lassen. „Einen besseren Schutz bietet aber eine Auffrischungsimpfung, die beispielsweise im Impfzentrum des Kreises und bei unseren mobilen Impfangeboten kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung möglich ist“, teilt der Kreis auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das Impfzentrum des Kreises befindet sich an der Hellersbergstraße 4 in Neuss. Es ist montags, mittwochs und sonntags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Impfungen gibt es zudem beispielsweise bei den Haus- und Fachärzten sowie in Apotheken.
Ein Corona-Schnelltest zu Hause war positiv. Besteht eine Verpflichtung, einen PCR-Test zu machen Was empfiehlt das Kreisgesundheitsamt Laut geltender Verordnung – sie gilt zunächst bis 30. Juni – ist man nach einem positiven Selbsttest verpflichtet, einen offiziellen Antigenschnelltest oder einen PCRTest durchzuführen. Ist der Antigenschnelltest (Kontrolltest) positiv, wird ein PCR-Test empfohlen. Er ist aber nicht verpflichtend. Ein
Genesenenzertifikat (nicht geimpft/ nur einmal geimpft…) erhält man nur nach einem positiven PCR-Test. Dieses kann mit dem Nachweis über den positiven Test in der Apotheke ausgestellt werden. Beim Gesundheitsamt ist dies nicht möglich.
Wann und wie ist eine „Freitestung“möglich Laut aktueller Verordnung besteht die Verpflichtung, sich für zehn Tage nach Symptombeginn zu isolieren, wenn innerhalb von 48 Stunden ein positiver Antigen- oder PCR-Test erfolgt. Wer symptomfrei positiv getestet wird, muss sich zehn Tage ab dem Testtag isolieren. In beiden Fällen ist eine Freitestung ab Tag 5 möglich. Ein Beispiel: Bei Symptombeginn am Montag und einem positiven Test am Dienstag, ist Tag 5 der Freitag. Wird man montags asymptomatisch positiv getestet, ist ebenfalls ab dem Freitag eine Freitestung möglich. Ist ein Test an Tag 5 noch positiv, darf frühestens 24 Stunden später ein erneuter Test erfolgen. Eine Freitestung ist grundsätzlich nur bei Symptomfreiheit möglich. Andere Regeln gelten für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Sie müssen vor Aufnahme der Arbeit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen Test vorweisen. Eine Freitestung ist ab Tag 5 ist bei Symptomfreiheit möglich.
Bedeutet ein CT-Wert über 30 bei einer Freitestung, dass die Isolierung beendet werden kann Ja, wenn man symptomfrei ist. Vereinfacht gesagt gilt beim CT-Wert: Je höher er ist, als desto weniger infektiös gilt ein Mensch. Ein hoher CT-Wert bedeutet eine niedrige Viruslast.
Urlaubsreisen Wer in Urlaub fliegt, sollte sich vorher über aktuelle geltende Einreisebestimmungen informieren. Eine länderspezifische Übersicht, auch mit Blick auf Corona, gibt das Auswärtige Amt in der Rubrik „Sicher reisen“unter www. auswaertiges-amt.de im Internet.
Impfungen und Tests Der Kreis hat eine Übersicht zu Fragen rund um Corona unter www.rhein-kreisneuss.de zusammengestellt. Dort
Vor der anstehenden Urlaubsreise soll eine Auffrischungsimpfung erfolgen (dritte oder sogar vierte Impfung). Muss dabei etwas Besonderes beachtet werden Frühestens drei Monate nach der Grundimmunisierung kann eine erste Boosterimpfung erfolgen, die zweite Boosterimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Boosterimpfung. Die Impfungen sind kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung beispielsweise im Impfzentrum des gibt es auch Informationen zu mobilen Impfangeboten sowie eine Übersicht mit allen Anbietern von Antigen-Schnelltests („Bürgertests“) im Kreis. Zu beachten ist, dass die Schnelltests ab Juli drei Euro kosten sollen. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt.
Telefon-Hotline Für wichtige Fragen hat das Kreisgesundheitsamt unter 02181 6017777 eine Hotline eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr erreichbar.
Rhein-Kreises sowie bei den mobilen Impfangeboten möglich. Eine zweite Boosterimpfung ist möglich für volljährige Bürger, die dies wünschen. Dabei erfolgt immer eine individuelle ärztliche Aufklärung. Wer schon dreimal geimpft ist und genesen, erhält keine zweite Boosterimpfung. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin. Ansprechpartner für Auffrischungsimpfungen sind zudem auch stets zum Beispiel die Haus- und Fachärzte.