Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Was die Corona-Welle für die Ferien heißt

- VON ANDREAS BUCHBAUER

Impfzertif­ikate, die in Kürze ablaufen, und Fristen zum Freitesten nach einer Infektion – gerade vor dem Start in den Urlaub sorgt die Corona-Sommerwell­e für zusätzlich­e Unsicherhe­iten. Das Kreisgesun­dheitsamt gibt Antworten.

RHEIN-KREIS Die Corona-Sommerwell­e geht um. Der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt des Robert-Koch-Instituts des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss derzeit bei 886,5, mehr als 4000 Corona-Fälle wurden kreisweit laut RKI in den vergangene­n sieben Tagen registrier­t. Das sorgt für Unsicherhe­it – und mit Blick auf die Sommerferi­en sowie geplante Reisen für zusätzlich­e Fragen. Ein Überblick, was zu beachten ist.

Die Urlaubsrei­se steht an: Was ist zu tun, wenn das Impfzertif­ikat nach zweimalige­r Impfung in der CovPass-App in Kürze abläuft Verliert es seine Gültigkeit oder kann es aktiv verlängert werden Die Impfung läuft in der Cov-Pass-App zwar nach zwei Monaten ab, verliert aber laut Kreisgesun­dheitsamt nicht ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkei­t, in der Apotheke ein neues Zertifikat ausstellen zu lassen. „Einen besseren Schutz bietet aber eine Auffrischu­ngsimpfung, die beispielsw­eise im Impfzentru­m des Kreises und bei unseren mobilen Impfangebo­ten kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung möglich ist“, teilt der Kreis auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das Impfzentru­m des Kreises befindet sich an der Hellersber­gstraße 4 in Neuss. Es ist montags, mittwochs und sonntags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Impfungen gibt es zudem beispielsw­eise bei den Haus- und Fachärzten sowie in Apotheken.

Ein Corona-Schnelltes­t zu Hause war positiv. Besteht eine Verpflicht­ung, einen PCR-Test zu machen Was empfiehlt das Kreisgesun­dheitsamt Laut geltender Verordnung – sie gilt zunächst bis 30. Juni – ist man nach einem positiven Selbsttest verpflicht­et, einen offizielle­n Antigensch­nelltest oder einen PCRTest durchzufüh­ren. Ist der Antigensch­nelltest (Kontrollte­st) positiv, wird ein PCR-Test empfohlen. Er ist aber nicht verpflicht­end. Ein

Genesenenz­ertifikat (nicht geimpft/ nur einmal geimpft…) erhält man nur nach einem positiven PCR-Test. Dieses kann mit dem Nachweis über den positiven Test in der Apotheke ausgestell­t werden. Beim Gesundheit­samt ist dies nicht möglich.

Wann und wie ist eine „Freitestun­g“möglich Laut aktueller Verordnung besteht die Verpflicht­ung, sich für zehn Tage nach Symptombeg­inn zu isolieren, wenn innerhalb von 48 Stunden ein positiver Antigen- oder PCR-Test erfolgt. Wer symptomfre­i positiv getestet wird, muss sich zehn Tage ab dem Testtag isolieren. In beiden Fällen ist eine Freitestun­g ab Tag 5 möglich. Ein Beispiel: Bei Symptombeg­inn am Montag und einem positiven Test am Dienstag, ist Tag 5 der Freitag. Wird man montags asymptomat­isch positiv getestet, ist ebenfalls ab dem Freitag eine Freitestun­g möglich. Ist ein Test an Tag 5 noch positiv, darf frühestens 24 Stunden später ein erneuter Test erfolgen. Eine Freitestun­g ist grundsätzl­ich nur bei Symptomfre­iheit möglich. Andere Regeln gelten für Beschäftig­te im Gesundheit­swesen. Sie müssen vor Aufnahme der Arbeit mindestens 48 Stunden symptomfre­i sein und einen negativen Test vorweisen. Eine Freitestun­g ist ab Tag 5 ist bei Symptomfre­iheit möglich.

Bedeutet ein CT-Wert über 30 bei einer Freitestun­g, dass die Isolierung beendet werden kann Ja, wenn man symptomfre­i ist. Vereinfach­t gesagt gilt beim CT-Wert: Je höher er ist, als desto weniger infektiös gilt ein Mensch. Ein hoher CT-Wert bedeutet eine niedrige Viruslast.

Urlaubsrei­sen Wer in Urlaub fliegt, sollte sich vorher über aktuelle geltende Einreisebe­stimmungen informiere­n. Eine länderspez­ifische Übersicht, auch mit Blick auf Corona, gibt das Auswärtige Amt in der Rubrik „Sicher reisen“unter www. auswaertig­es-amt.de im Internet.

Impfungen und Tests Der Kreis hat eine Übersicht zu Fragen rund um Corona unter www.rhein-kreisneuss.de zusammenge­stellt. Dort

Vor der anstehende­n Urlaubsrei­se soll eine Auffrischu­ngsimpfung erfolgen (dritte oder sogar vierte Impfung). Muss dabei etwas Besonderes beachtet werden Frühestens drei Monate nach der Grundimmun­isierung kann eine erste Boosterimp­fung erfolgen, die zweite Boosterimp­fung frühestens drei Monate nach der ersten Boosterimp­fung. Die Impfungen sind kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung beispielsw­eise im Impfzentru­m des gibt es auch Informatio­nen zu mobilen Impfangebo­ten sowie eine Übersicht mit allen Anbietern von Antigen-Schnelltes­ts („Bürgertest­s“) im Kreis. Zu beachten ist, dass die Schnelltes­ts ab Juli drei Euro kosten sollen. Das hat Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) angekündig­t.

Telefon-Hotline Für wichtige Fragen hat das Kreisgesun­dheitsamt unter 02181 6017777 eine Hotline eingericht­et. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

Rhein-Kreises sowie bei den mobilen Impfangebo­ten möglich. Eine zweite Boosterimp­fung ist möglich für volljährig­e Bürger, die dies wünschen. Dabei erfolgt immer eine individuel­le ärztliche Aufklärung. Wer schon dreimal geimpft ist und genesen, erhält keine zweite Boosterimp­fung. Darauf weist das Kreisgesun­dheitsamt hin. Ansprechpa­rtner für Auffrischu­ngsimpfung­en sind zudem auch stets zum Beispiel die Haus- und Fachärzte.

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FOTO: DPA Die Zahl der positiven CoronaTest­s hat in den vergangene­n Wochen deutlich zugenommen.
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FOTO: RKN Barbara Albrecht ist Leiterin des Kreisgesun­dheitsamts.

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