Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
BvA wird Bündelungs-Gymnasium
Als einzige Schule im Kreis soll das Bettina-von-Arnim-Gymnasium ab dem Schuljahr 2023/24 Bündelungsschule werden. Alle Schüler des letzten G8-Jahrgangs, die in der Oberstufe nicht versetzt werden, müssen dorthin wechseln.
DORMAGEN Der Schuljahreswechsel in das Schuljahr 2022/23 wird an den Gymnasien so verlaufen wie die letzten Jahre auch. Ab dem nächsten Wechsel zum Schuljahr 2023/24 aber wird es vor allem am Bettinavon-Gymnasium, aber auch für die Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen aller Gymnasien eine Besonderheit geben. Das BvA ist von der Bezirksregierung in Düsseldorf als sogenannte Bündelungsschule für den Rhein-Kreis Neuss ausgesucht worden. „Wir sind von der Bezirksregierung gefragt worden, ob wir das machen würden und haben uns im Kollegium darauf verständigt, zuzusagen“, erklärt Schulleiter Thomas Vatheuer. Als Bündelungs-Gymnasium ist das BvA für den ganzen RKN zuständig und soll Schülerinnen und Schüler des sogenannten „Weißen Jahrgangs“auffangen. „Das Bettina-von-Arnim-Gymnasium ist das einzige Gymnasium im Kreis, das die räumlichen Ressourcen hat, den zusätzlichen Jahrgang aufzunehmen“, heißt es von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf. Doch was ist der Hintergrund für diese Sonderform und was hat es mit diesem Jahrgang auf sich?
Für die jetzigen 9. Klassen an den Gymnasien, den letzten Jahrgang in NRW, der nach G8 beschult wird, ist die Mittelstufe beendet und nach den Ferien beginnt die Oberstufe mit dem Eintritt in die EF (Einführungsphase, Jgst. 10). Eine Besonderheit für diesen Jahrgang ist, dass es zum nächsten Schuljahreswechsel 2023/24 keine Nachfolgestufe geben wird, denn mit dem Wechsel zu G9 endet die Mittelstufe erst nach Klasse 10. Wenn nun Schülerinnen und Schüler aus diesem letzten G8Jahrgang in der Oberstufe eine Versetzung nicht schaffen, gibt es keine Stufe, die diese Schüler auffangen kann, denn die jetzigen Achtklässler kommen dann erst in Klasse 10. Für sie beginnt die Oberstufe erst mit Klasse 11. Deshalb wird es besagte Bündelungs-Gymnasien geben, die in Kreisen und Kreisfreien Städten extra Stufen für diese Schüler einrichten sollen.
Wenn also Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jgst. 9 das kommende Schuljahr, die EF, nicht schaffen sollten oder wenn sie aufgrund eines Auslandsaufenthaltes die EF wiederholen müssen, werden die allermeisten die Schule wechseln müssen. So auch im Falle einer Wiederholung der Q1 oder wenn man die Zulassung zum Abitur nicht erhält und die Q2 wiederholen muss. Nun werde ein aufwendiges Anmeldeverfahren generiert, um die Schüler, die wiederholen, zu verteilen. Das heißt für das BvA, eine bunt gemischte Stufe beschulen zu müssen, mit Schülern, die von Gymnasien aus dem Kreisgebiet kommen.
Wie genau dann eine Stufenzusammensetzung aussieht, wie Kurse geplant werden können und der Unterrichtsablauf funktioniert, müsse man zunächst abwarten. Gewissheit habe man erst am Ende des folgenden Schuljahres. „Um überhaupt eine solche Stufe für den ‚Weißen Jahrgang‘ einrichten zu können, brauchen wir mindestens 42 Schülerinnen und Schüler, die sich anmelden“, erklärt Thomas Vatheuer. Ob die zusammenkommen, wird sich zeigen. „Es gibt natürlich immer auch die Möglichkeit, an eine Gesamtschule zu wechseln, die ja konstant nach G9 beschult hat“, so der Schulleiter. Klar sei aber, dass der Jahrgang nicht unter der Übergangszeit zu G9 leiden solle. „Es ist im Hintergrund viel daran gearbeitet worden“, sagt Vatheuer. „Die Bezirksregierung hat diese Sondersituation intensiv vorbereitet.“Personell sei das BvA gut auf die Situation vorbereitet. Die Planung für so eine kleine Stufe mit Schülern, die ganz unterschiedliche Kurskombinationen mitbringen, sei eine Herausforderung. „Aber wir trauen uns das zu und sehen uns gut aufgestellt.“
Die Schüler sehen der Regelung mit gemischten Gefühlen entgegen. „Ich finde die Regelungen eigentlich ganz gut, dass man auf einem Gymnasium bleiben kann“, sagt Ilka, die das Gymnasium Marienberg in Neuss besucht und nach den Ferien in die EF kommt. „Ich finde es auch gut, dass man nicht in eine bestehende Stufe kommt, sondern alle neu dort anfangen. Für mich persönlich wäre Dormagen zwar weiter weg, aber mit dem Bus erreichbar, ich hätte eine längere Fahrzeit, aber käme zur Schule“, sagt sie. Johanna, ebenfalls Schülerin der kommenden EF an Marienberg meint: „Ich finde das sehr unpraktisch für Schüler, die weiter weg wohnen“. Sie führt aus: „Außerdem hat man wahrscheinlich weniger Möglichkeiten, die passenden Kurse in einem BündelungsGymnasium zu wählen. Ich wüsste allerdings auch nicht, wie man es anders machen sollte. Aber ich frage mich, wieso man nicht eine Schule ausgewählt hat, die zentraler im Kreis Neuss liegt.“
Für Schülerinnen und Schüler aus Kaarst beispielsweise liegt Dormagen schon ein ganzes Stück entfernt. „Eine Schule in Neuss wäre sicherlich günstiger gewesen“, denkt auch Volker Werker, Schulleiter des Georg-Büchner-Gymnasiums
in Vorst. Mit der S-Bahn sei Dormagen von Kaarst über einen Umstieg in Neuss zwar erreichbar, jedoch mit einer recht langen Anfahrt verbunden.
Um einen Schulwechsel auf ein Bündelungs-Gymnasium zu vermeiden, haben viele Schulen denjenigen Neuntklässlern, die mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, geraten, eher jetzt die Klasse 9 zu wiederholen und so auf der gleichen Schule in G9 rutschen zu können. So auch am GBG. „Wir haben unsere Schüler intensiv auf den „Weißen Jahrgang‘ vorbereitet und auch zu angedachten Auslandsaufenthalten beraten“, so Werker. „Ein ganzes Jahr im Ausland ist für die kommende EF nicht sehr ratsam.“
Die Schüler der jetzigen Klasse 9 am BvA können der Oberstufe gelassener entgegen sehen – für sie würde ein Sitzenbleiben wahrscheinlich keinen Schulwechsel bedeuten. Vatheuer sieht den kommenden drei bis vier Jahren gespannt entgegen. „Es ist eine Situation, die wir sicher danach nie wieder haben werden. Aber wir werden unser Bestes geben, um den Schülerinnen und Schülern genauso gute Bedingungen zu bieten wie in den regulären Jahrgängen.“