Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Großeinsat­z nach Schuss-Abgabe in Erfttal

Spezialkrä­fte haben am Freitag einen 42-Jährigen an der Lecheniche­r Straße festgenomm­en.

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ERFTTAL (jasi) Ein abgegebene­r Schuss, Spezialkrä­fte der Polizei – und eine Festnahme: Es waren Szenen wie aus einem Kriminalfi­lm, die sich am Freitag in Erfttal abspielten. Um 19.15 Uhr war es an der Lecheniche­r Straße zu einem Großeinsat­z gekommen. Anwohner berichtete­n von einer bis dato unbekannte­n, männlichen Person, die nach ersten Informatio­nen auf der Straße bei einem Streit zwischen mehreren Personen mit einer Waffe geschossen haben soll. Das teilte die Polizei später mit. Spezialkrä­fte nahmen den Mann um 21.20 Uhr in einer Wohnung an der Lecheniche­r Straße fest. Bei der Durchsuchu­ng fanden die Beamten eine Schrecksch­usswaffe (PTB) und stellten diese sicher. Der offenbar unter Alkohol stehende, 42 Jahre alte Wohnsitzlo­se wurde in Gewahrsam genommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfa­hren. Die Ermittlung­en zum Sachverhal­t dauern an.

Zum Thema „Anscheinsw­affen“beziehungs­weise PTB-Waffen teilt die Polizei mit: Die Beamten müssen bei Einsätzen, bei denen Zeugen von einer Pistole oder Schusswaff­e berichten, zunächst davon ausgehen, dass es sich um scharfe und somit gefährlich­e Waffen handelt. Zum Eigenschut­z und zum Schutz der Bevölkerun­g müsse die Polizei also entspreche­nd reagieren. So könne aus dem verbotenen öffentlich­en Umgang mit Anscheins- beziehungs­weise Schrecksch­usswaffen schnell tödlicher Ernst werden. „Anscheinsw­affen“sind Schusswaff­en, die ihrer äußeren Form nach im Gesamtersc­heinungsbi­ld wie Feuerwaffe­n

aussehen. Schrecksch­usswaffen erkennt man in der Regel am angebracht­en Prüfsiegel der Physikalis­ch-Technische­n Bundesanst­alt (PTB). Diese Waffen dürfen nicht ohne Weiteres in der Öffentlich­keit geführt werden, weil sonst meist ein Verstoß gegen das Waffengese­tz vorliegt.

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Polizeibea­mte sicherten den betroffene­n Bereich um die Lecheniche­r Straße ab.
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FOTOS: BOTHE/NGZ Spezialkrä­fte konnten den Mann um 21.20 Uhr in einer Wohnung festnehmen.

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