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Kampf ums Abtreibungsrecht in den USA
Ein Referendum im Bundesstaat Kansas bringt ein klares Ergebnis. Die Regierung verklagt derweil Idaho.
WASHINGTON/BERLIN (dpa) Die USA ringen weiter um das Recht auf Abtreibung, das seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Ende Juni nicht mehr in der Verfassung verankert ist. Bei einem Referendum im Bundesstaat Kansas stimmte ersten Ergebnissen zufolge eine Mehrheit für ein weiterhin von der Verfassung geschütztes Abtreibungsrecht. US-Präsident Joe Biden kündigte die Verabschiedung einer Verordnung an, die den Zugang zu allen benötigten Gesundheitseinrichtungen sicherstellen soll. Das US-Justizministerium reichte derweil Klage gegen den Bundesstaat Idaho ein.
Die Einwohner von Kansas hatten am Dienstag per Referendum abgestimmt, ob das Recht auf Abtreibung aus der Verfassung entfernt werden sollte. Nach einer Auszählung von 95 Prozent der Stimmen lag der Anteil
der „Nein“-Stimmen laut „New York Times“am frühen Mittwochmorgen (Ortszeit) bei 58,8 Prozent. Aktivisten für das Abtreibungsrecht feierten die Abstimmung in Kansas als deutliches Zeichen des Wählerwillens an die Politik. Mit dem Ergebnis sind Schwangerschaftsabbrüche in Kansas weiter bis etwa zur 22. Woche erlaubt.
Die USA sind in Aufruhr, nachdem der Supreme Court ein Grundsatzurteil gekippt hat, das bis dahin fast 50 Jahre lang das Recht auf Abtreibung in der US-Verfassung festhielt. Vor allem republikanisch regierte Bundesstaaten versuchen nun, möglichst schnell restriktive Abtreibungsregelungen in ihren eigenen Verfassungen zu verankern, während die Befürworter einer liberalen Gesetzgebung juristisch Sturm laufen. Auch die Regierung von USPräsident
Joe Biden hatte die Entscheidung des Supreme Courts scharf kritisiert und angekündigt, sich auf allen denkbaren Wegen für das Recht auf Abtreibung einzusetzen.
Unter anderem geht Bidens Justizministerium gegen den Bundesstaat Idaho vor: Justizminister Merrick Garland sagte am Dienstag in Washington, sein Ressort habe Klage eingereicht gegen die Pläne in Idaho, Abtreibungen in fast allen Fällen zu verbieten, auch in medizinischen Notfällen für Schwangere. Die Regelung, die dort Ende August in Kraft treten solle, sehe lediglich eine Ausnahme für Fälle vor, in denen das Leben einer Frau in Gefahr sei – nicht aber für Fälle, in denen eine Abtreibung notwendig sei, um eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit einer Frau zu verhindern.