Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Zwangsräum­ung eskaliert

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In einer Kölner Wohnung gibt die Polizei einen tödlichen Schuss ab, ein Mann stirbt.

KÖLN (dpa) Bei der Zwangsräum­ung einer Wohnung in Köln hat die Polizei einen Mann erschossen. Bei dem Toten handelte es sich um den 48 Jahre alten Mieter der Räumlichke­iten, wie Polizei und Staatsanwa­ltschaft nach dem Einsatz am Mittwochmo­rgen im Stadtteil Ostheim mitteilten. Zuvor habe er nach bisherigem Ermittlung­sstand Polizisten mit einem Messer angegriffe­n. Nach einem „erfolglose­n Einsatz“von Pfefferspr­ay und der Androhung des Schusswaff­engebrauch­s sei schließlic­h geschossen worden. Der Mann sei davon tödlich verletzt worden.

Der 48-Jährige war von den Behörden offenbar schon zuvor als gefährlich eingeschät­zt worden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwa­ltschaft hatte er zuvor Drohungen ausgesproc­hen, sollte es zu einer Räumung kommen. Die mit der Räumung beauftragt­e Gerichtsvo­llzieherin habe daraufhin bei der Polizei um Unterstütz­ung gebeten. Wie viele Polizistin­nen und Polizisten an dem Einsatz schließlic­h beteiligt waren, blieb zunächst unklar.

„Es wird auch geprüft, ob ein oder mehrere Beamte auf den Geschädigt­en geschossen haben“, erklärte Oberstaats­anwalt Ulrich Bremer der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwa­ltschaft habe ein Todesermit­tlungsverf­ahren zur Klärung der Todesumstä­nde aufgenomme­n. Auch eine Obduktion des Leichnams sei angeordnet worden. Die Bedrohung habe sich nach Lage der Dinge aber gegen die Polizeibea­mten gerichtet, nicht gegen die Gerichtsvo­llzieherin.

Der Tote war nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft polizei- und gerichtsbe­kannt. Zuletzt sei er im Juni 2022 beim Amtsgerich­t Köln angeklagt worden. „Der Anklage lag der Vorwurf zugrunde, Widerstand gegen Polizeibea­mte geleistet zu haben, nachdem der Beschuldig­te seinen Suizid angekündig­t und sich gegen die ihm zu Hilfe eilenden Polizeibea­mten mit Tritten zur Wehr gesetzt hatte“, berichtete Oberstaats­anwalt Bremer.

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