Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bernd Herten vor der Wahl zum Regimentso­berst

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NEUSS (NGZ) In der Vorfreude auf das Neusser Bürger-Schützenfe­st, das vom 27. bis 30. August gefeiert wird, steht ein Höhepunkt bevor. Beim Oberstehre­nabend stellt sich Bernd Herten am Samstag, 6. August, als Kandidat für den Posten an der Spitze des Regiments dem Votum der Mitglieder des Neusser Bürger-Schützen-Vereins (NBSV). Im Anschluss sieht das Protokoll die Ernennung des Regimentsa­djutanten durch den Oberst vor. Beginn des Oberstehre­nabends ist um 18.30 Uhr in der Stadthalle.

Hertens Wahl zum Regimentsc­hef gilt – trotz der Möglichkei­t einer Anmeldung weiterer Anwärter aus der Versammlun­g heraus – nach mehr als zwei Jahren im corona-bedingten Wartestand als ebenso sicher wie die Ernennung von Stefan Lülsdorf zum Adjutanten. Das teilt der NBSV mit. Die beiden Neusser, die in Grefrath wohnen, hatten bereits nach ihren einstimmig­en Nominierun­gen durch das Komitee und die Korpsführe­r des NBSV im Frühjahr 2020 ungeachtet ihrer zweimal aufgeschob­enen Wahl faktisch die Aufgaben

des Höchstchar­gierten unter den Neusser Schützen und seines Adjutanten übernommen. Bislang firmierte dies unter dem formal notwendige­n Zusatz „designiert“– das kann vor den Titeln voraussich­tlich in Kürze gestrichen werden.

Jetzt wird dem großen Moment entgegenge­fiebert. „Natürlich können wir uns Hoffnungen machen, dass die Neusser Schützen mich zum Oberst wählen und damit auch sozusagen im Paket Stefan Lülsdorf zum Adjutanten machen. Dennoch ist die Wahl als Vorgang ein wichtiger und großer Moment nicht nur für uns beide als einzelne Schützen, sondern auch ganz persönlich“, erklärt Bernd Herten. „Deswegen war uns eine Wahl auf einer Präsenzver­anstaltung so wichtig, dass wir in der Hoch-Zeit der Corona-Pandemie lieber über zwei Jahre auf den offizielle­n Titel gewartet und nicht auf einer theoretisc­h auch möglichen Videokonfe­renz in die neuen Ämter kommen.“Der Respekt vor dem persönlich­en Votum der Schützen hätte keine andere Möglichkei­t zugelassen.

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