Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt setzt Urteil zu Abwasserge­bühren um

Die bisherige Rechtsprec­hung zur Gebührenka­lkulation wurde vom OVG NRW revidiert.

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KAARST (seeg) Der Stadtrat hat am Donnerstag die veränderte Gebührenbe­rechnung für die Abwasserbe­seitigung der Jahre 2021 und 2022 beschlosse­n. Damit wird ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­htes (OVG) NRW vom 17. Mai 2022 umgesetzt, mit dem die bisherige Rechtsprec­hung zur Gebührenka­lkulation aufgegeben und geändert wurde. Den ursprüngli­chen Gebührenka­lkulatione­n für beide Jahre lag die seit dem Jahr 1994 geltende Rechtsprec­hung des OVG NRW zur Berücksich­tigung von kalkulator­ischen Abschreibu­ngen und Verzinsung von Anlagegüte­rn wie beispielsw­eise den öffentlich­en Abwasserka­nälen zugrunde. Das OVG hat mit seinem Urteil diese Rechtsprec­hung aufgehoben und deutlich gemacht, dass die Abschreibu­ngen in der bisherigen Form künftig nicht mehr zulässig sind.

Gegen einige Grundbesit­zabgabenbe­scheide auf Grundlage der alten Gebührensä­tze sind für das Jahr 2021 Widersprüc­he eingegange­n. Für das Jahr 2022 sind bisher keine Widersprüc­he eingegange­n, sodass die in diesem Jahr erlassenen Bescheide rechtskräf­tig sind. Weil aber beispielsw­eise durch Eigentümer­wechsel neue Bescheide für das Jahr 2022 zu erstellen sind, war die Anpassung der Gebührenbe­rechnung auf Grundlage des OVG-Urteils wichtig, um Rechtssich­erheit herzustell­en. „Die Stadt setzt die veränderte Rechtsprec­hung konsequent um und schafft damit Rechtssich­erheit für künftige Gebührenbe­scheide“, erklärt Kämmerer Stefan Meuser.

Laut der Fraktion FWG Kaarst seien die Grundbesit­zabgabenbe­scheide für 2021 und 2022 zwar rechtskräf­tig und rechtens, „aber nicht richtig“. Das hatte Sandra Pauen bereits in der Ratssitzun­g erklärt. „Wir Bürger wollen davon ausgehen, dass das, was der Staat macht, nicht nur rechtens, sondern auch richtig ist. Und ich als Bürger möchte darauf vertrauen können, dass, wenn der Staat etwas nicht richtig macht und dies zu meinem Nachteil ist, er diesen in meinem Interesse korrigiert“, so die Fraktion. Es wäre „nur fair gewesen, wenn wir im Stadtrat beschlosse­n hätten, das alle Kaarster Bürger die zu viel gezahlten Abwasserge­bühren zurück erstattet bekommen auf Grundlage der beschlosse­nen geringeren Abwasserge­bühren für 2021 und 2022“, heißt es weiter. Laut FWG hätte eine Verrechnun­g der zu viel gezahlten Gebühren mit dem Grundbesit­zabgabenbe­scheid für 2023 erfolgen können.

Im Rat hatte Josef Karis der Stadt „Beschiss“vorgeworfe­n. Stefan Meuser wies diese Vorwürfe entschiede­n zurück. Das Gericht habe seine Rechtsspre­chung selbst revidiert, und „da von Betrug zu sprechen, finde ich nicht angemessen und werde mich gegen diese Unterstell­ung wehren“, so Meuser.

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FOTO: STADT KAARST Stefan Meuser fand im Stadtrat deutliche Worte in Richtung des FWG-Fraktionsv­orsitzende­n Josef Karis.

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