Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Stadt setzt Urteil zu Abwassergebühren um
Die bisherige Rechtsprechung zur Gebührenkalkulation wurde vom OVG NRW revidiert.
KAARST (seeg) Der Stadtrat hat am Donnerstag die veränderte Gebührenberechnung für die Abwasserbeseitigung der Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Damit wird ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW vom 17. Mai 2022 umgesetzt, mit dem die bisherige Rechtsprechung zur Gebührenkalkulation aufgegeben und geändert wurde. Den ursprünglichen Gebührenkalkulationen für beide Jahre lag die seit dem Jahr 1994 geltende Rechtsprechung des OVG NRW zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsung von Anlagegütern wie beispielsweise den öffentlichen Abwasserkanälen zugrunde. Das OVG hat mit seinem Urteil diese Rechtsprechung aufgehoben und deutlich gemacht, dass die Abschreibungen in der bisherigen Form künftig nicht mehr zulässig sind.
Gegen einige Grundbesitzabgabenbescheide auf Grundlage der alten Gebührensätze sind für das Jahr 2021 Widersprüche eingegangen. Für das Jahr 2022 sind bisher keine Widersprüche eingegangen, sodass die in diesem Jahr erlassenen Bescheide rechtskräftig sind. Weil aber beispielsweise durch Eigentümerwechsel neue Bescheide für das Jahr 2022 zu erstellen sind, war die Anpassung der Gebührenberechnung auf Grundlage des OVG-Urteils wichtig, um Rechtssicherheit herzustellen. „Die Stadt setzt die veränderte Rechtsprechung konsequent um und schafft damit Rechtssicherheit für künftige Gebührenbescheide“, erklärt Kämmerer Stefan Meuser.
Laut der Fraktion FWG Kaarst seien die Grundbesitzabgabenbescheide für 2021 und 2022 zwar rechtskräftig und rechtens, „aber nicht richtig“. Das hatte Sandra Pauen bereits in der Ratssitzung erklärt. „Wir Bürger wollen davon ausgehen, dass das, was der Staat macht, nicht nur rechtens, sondern auch richtig ist. Und ich als Bürger möchte darauf vertrauen können, dass, wenn der Staat etwas nicht richtig macht und dies zu meinem Nachteil ist, er diesen in meinem Interesse korrigiert“, so die Fraktion. Es wäre „nur fair gewesen, wenn wir im Stadtrat beschlossen hätten, das alle Kaarster Bürger die zu viel gezahlten Abwassergebühren zurück erstattet bekommen auf Grundlage der beschlossenen geringeren Abwassergebühren für 2021 und 2022“, heißt es weiter. Laut FWG hätte eine Verrechnung der zu viel gezahlten Gebühren mit dem Grundbesitzabgabenbescheid für 2023 erfolgen können.
Im Rat hatte Josef Karis der Stadt „Beschiss“vorgeworfen. Stefan Meuser wies diese Vorwürfe entschieden zurück. Das Gericht habe seine Rechtssprechung selbst revidiert, und „da von Betrug zu sprechen, finde ich nicht angemessen und werde mich gegen diese Unterstellung wehren“, so Meuser.