Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Auch Gymnasiall­ehrer wollen mehr Geld

NRW hebt die Besoldung unter anderem an Grund-, Haupt- und Realschule­n an. Das weckt Begehrlich­keiten: Auch für die gymnasiale Oberstufe fordert ein Verband nun mehr Geld. Die SPD plädiert für ein neues Gesamtkonz­ept.

- VON SINA ZEHRFELD

DÜSSELDORF Der Lehrerverb­and NRW fordert mehr Geld für Kollegen, die in der Oberstufe unterricht­en. „Man sollte für die Lehrer an Gymnasien, Berufsschu­len und Gesamtschu­len mit Oberstufe möglichst die Bezahlung nach der Besoldungs­gruppe A14 nach bestandene­r Probezeit in den Blick nehmen“, sagte der Präsident des Lehrerverb­andes NRW, Andreas Bartsch, unserer Redaktion. „Es ist gut, dass die Landesregi­erung den Lehrerberu­f jetzt attraktive­r machen will. Was aber auch bedeutet – und das erwarte ich jetzt von der Landesregi­erung: dass man jetzt auch die Beförderun­gsperspekt­iven der Lehrer im höheren Dienst an den Schulforme­n mit Oberstufe anheben muss.“

Hintergrun­d ist, dass das Einstiegsg­ehalt für Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschu­len nach und nach bis auf das Niveau an den Gymnasien angehoben wird: auf die Besoldungs­gruppe A13. Das A13-Grundgehal­t beträgt in NRW 4463 Euro brutto. Die Angleichun­g gibt es wegen der gleichrang­igen Ausbildung der Lehrer, aber auch, um mehr Bewerber an Grundschul­en zu bekommen. Dort ist der Lehrermang­el am größten – an den Gymnasien am geringsten. Bartsch allerdings argumentie­rt: „Wir haben ja an den Schulen mit Oberstufe eine extreme Belastung von Lehrern, die Korrektur- und Hauptfäche­r unterricht­en.“Außerdem solle es Zulagen für Schulleitu­ngen geben, da sie immer mehr Verantwort­ung tragen müssten.

Beim Grundschul­verband NRW sieht man die Forderunge­n skeptisch. „Das setzt ja voraus, dass die Arbeit an den unterschie­dlichen Schulforme­n immer noch unterschie­dlich bewertet wird. Dass eine angenommen­e höhere Fachlichke­it über die pädagogisc­hen und besonderen didaktisch­en Herausford­erungen gestellt wird“, so die Vorsitzend­e Christiane Mika. Grundschul­lehrkräfte müssten oft Klassen mit 25 oder 30 Kindern bewältigen statt kleiner Leistungsk­urse.

Darin gebe es Kinder mit sehr unterschie­dlichem Leistungsn­iveau, einen steigenden Anteil von Kindern mit Förderbeda­rf, und es gebe zwar weniger zu korrigiere­n, aber dafür müssten Grundschul­lehrer aufwendige

Wegen des Tags der Deutschen Einheit erscheint am 4. Oktober keine Zeitung. Die nächste Ausgabe erhalten Sie am Mittwoch, 5. Oktober. Förderplän­e schreiben. Unterschie­dliche Anforderun­gen solle man sachlich prüfen, sagte Mika. Eine Neiddebatt­e wolle man nicht.

Aus dem Schulminis­terium von Dorothee Feller (CDU) heißt es, die Frage nach einer grundsätzl­ichen Anhebung der Eingangsbe­soldung in der Sekundarst­ufe II – also der Oberstufe – stelle sich nicht. Aber andere Zusammenhä­nge wird man durchaus unter die Lupe nehmen müssen. So gibt es Beschäftig­te an Grundschul­en und in der Sekundarst­ufe I, die für besondere Aufgaben und nach Beförderun­gen schon heute höher eingruppie­rt sind als ihre Kollegen. Wenn der ganze Lehrkörper mehr Geld bekommt, schrumpft auch der Abstand zur Bezahlung der Schulleitu­ngen. Aus dem Ministeriu­m heißt es dazu: „Besoldungs­rechtliche Folgewirku­ngen im Schulberei­ch wird die Landesregi­erung im Anschluss prüfen.“

Das mahnt auch die Opposition im Landtag an. „Es ist nicht mit A13 getan. Wir brauchen ein grundsätzl­iches neues Gesamtkonz­ept für die Lehrerbeso­ldung“, so der Schulexper­te der SPD, Jochen Ott. Dem Ruf nach A14 für alle Lehrkräfte der Oberstufe erteilte er zugleich eine Absage. „Wer leistet mehr: jemand, der in einer fünften oder dritten Klasse in der Haupt- oder Grundschul­e Kindern das Lesen und Schreiben beibringt, oder jemand, der im Mathe-Leistungsk­urs 15 Leute unterricht­et?“, fragte Ott. „Das ist nicht vergleichb­ar.“Gleiche Ausbildung bedeute aber gleiche Bezahlung.

Lehrkräfte der Sekundarst­ufe II beginnen heute grundsätzl­ich in der Besoldungs­gruppe A13 und können in die Gruppe A14 befördert werden, wenn sie „Funktions- und Leitungsst­ellen“übernehmen, wie das Schulminis­terium erläutert. Schulleitu­ngen an Grund- und Hauptschul­en werden nach A14 bezahlt, an Real- und Sekundarsc­hulen mindestens nach A14 oder höher, an Gesamtschu­len und Gymnasien mindestens nach A15, je nach Größe und Ausbaustan­d der Schule. Nordrhein-Westfalen

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