Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Auch Gymnasiallehrer wollen mehr Geld
NRW hebt die Besoldung unter anderem an Grund-, Haupt- und Realschulen an. Das weckt Begehrlichkeiten: Auch für die gymnasiale Oberstufe fordert ein Verband nun mehr Geld. Die SPD plädiert für ein neues Gesamtkonzept.
DÜSSELDORF Der Lehrerverband NRW fordert mehr Geld für Kollegen, die in der Oberstufe unterrichten. „Man sollte für die Lehrer an Gymnasien, Berufsschulen und Gesamtschulen mit Oberstufe möglichst die Bezahlung nach der Besoldungsgruppe A14 nach bestandener Probezeit in den Blick nehmen“, sagte der Präsident des Lehrerverbandes NRW, Andreas Bartsch, unserer Redaktion. „Es ist gut, dass die Landesregierung den Lehrerberuf jetzt attraktiver machen will. Was aber auch bedeutet – und das erwarte ich jetzt von der Landesregierung: dass man jetzt auch die Beförderungsperspektiven der Lehrer im höheren Dienst an den Schulformen mit Oberstufe anheben muss.“
Hintergrund ist, dass das Einstiegsgehalt für Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen nach und nach bis auf das Niveau an den Gymnasien angehoben wird: auf die Besoldungsgruppe A13. Das A13-Grundgehalt beträgt in NRW 4463 Euro brutto. Die Angleichung gibt es wegen der gleichrangigen Ausbildung der Lehrer, aber auch, um mehr Bewerber an Grundschulen zu bekommen. Dort ist der Lehrermangel am größten – an den Gymnasien am geringsten. Bartsch allerdings argumentiert: „Wir haben ja an den Schulen mit Oberstufe eine extreme Belastung von Lehrern, die Korrektur- und Hauptfächer unterrichten.“Außerdem solle es Zulagen für Schulleitungen geben, da sie immer mehr Verantwortung tragen müssten.
Beim Grundschulverband NRW sieht man die Forderungen skeptisch. „Das setzt ja voraus, dass die Arbeit an den unterschiedlichen Schulformen immer noch unterschiedlich bewertet wird. Dass eine angenommene höhere Fachlichkeit über die pädagogischen und besonderen didaktischen Herausforderungen gestellt wird“, so die Vorsitzende Christiane Mika. Grundschullehrkräfte müssten oft Klassen mit 25 oder 30 Kindern bewältigen statt kleiner Leistungskurse.
Darin gebe es Kinder mit sehr unterschiedlichem Leistungsniveau, einen steigenden Anteil von Kindern mit Förderbedarf, und es gebe zwar weniger zu korrigieren, aber dafür müssten Grundschullehrer aufwendige
Wegen des Tags der Deutschen Einheit erscheint am 4. Oktober keine Zeitung. Die nächste Ausgabe erhalten Sie am Mittwoch, 5. Oktober. Förderpläne schreiben. Unterschiedliche Anforderungen solle man sachlich prüfen, sagte Mika. Eine Neiddebatte wolle man nicht.
Aus dem Schulministerium von Dorothee Feller (CDU) heißt es, die Frage nach einer grundsätzlichen Anhebung der Eingangsbesoldung in der Sekundarstufe II – also der Oberstufe – stelle sich nicht. Aber andere Zusammenhänge wird man durchaus unter die Lupe nehmen müssen. So gibt es Beschäftigte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I, die für besondere Aufgaben und nach Beförderungen schon heute höher eingruppiert sind als ihre Kollegen. Wenn der ganze Lehrkörper mehr Geld bekommt, schrumpft auch der Abstand zur Bezahlung der Schulleitungen. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Besoldungsrechtliche Folgewirkungen im Schulbereich wird die Landesregierung im Anschluss prüfen.“
Das mahnt auch die Opposition im Landtag an. „Es ist nicht mit A13 getan. Wir brauchen ein grundsätzliches neues Gesamtkonzept für die Lehrerbesoldung“, so der Schulexperte der SPD, Jochen Ott. Dem Ruf nach A14 für alle Lehrkräfte der Oberstufe erteilte er zugleich eine Absage. „Wer leistet mehr: jemand, der in einer fünften oder dritten Klasse in der Haupt- oder Grundschule Kindern das Lesen und Schreiben beibringt, oder jemand, der im Mathe-Leistungskurs 15 Leute unterrichtet?“, fragte Ott. „Das ist nicht vergleichbar.“Gleiche Ausbildung bedeute aber gleiche Bezahlung.
Lehrkräfte der Sekundarstufe II beginnen heute grundsätzlich in der Besoldungsgruppe A13 und können in die Gruppe A14 befördert werden, wenn sie „Funktions- und Leitungsstellen“übernehmen, wie das Schulministerium erläutert. Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen werden nach A14 bezahlt, an Real- und Sekundarschulen mindestens nach A14 oder höher, an Gesamtschulen und Gymnasien mindestens nach A15, je nach Größe und Ausbaustand der Schule. Nordrhein-Westfalen