Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Der Muezzinruf ist ein plumpes Mittel
Nun könnte also ab 14. Oktober an der Kölner Zentralmoschee ein Muezzin über Lautsprecher zum Gebet rufen. Einen Antrag der Türkisch-Islamischen Union Ditib will die Stadt bald positiv bescheiden. Sie vollzieht damit, was sie selbst in die Wege geleitet hat. Damals verwies man auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins. Das klingt nach Toleranz und Weltoffenheit. Doch gerade in Köln zeigen sich auch die Schwierigkeiten, denn ausgerechnet die wegen ihrer Nähe zur Türkei umstrittene Ditib wird nun wohl als Erste öffentlich rufen. Voraussetzung ist ja lediglich, dass Regeln bezüglich Lautstärke und Uhrzeit eingehalten werden. Was in den Moscheen gepredigt wird, spielt keine Rolle.
Dabei taugt der Verweis aufs Glockengeläut als Argument für den Muezzinruf nur wenig. Denn das Läuten vom Kirchturm gehört nun mal seit Jahrhunderten zur Tradition in Deutschland. Auch wenn der Anteil der Muslime inzwischen bei knapp sechs Prozent liegt, bleibt Deutschland zutiefst christlich geprägt, und das öffentliche Läuten ist wahrnehmbarer Teil dieser Identität. Diese simple Feststellung hat auch nichts mit mangelndem Respekt vor dem Islam zu tun.
Zudem ist der Gebetsruf – anders als Glockengeläut – nicht ohne Aussage. Er preist Allah als den Einzigen. Das mag in vielen islamischen Gemeinden nicht als Kampfansage gemeint sein, doch so neutral wie das Läuten von Glocken ist der Ruf eben nicht. Darum sollten deutsche Kommunen jede Gelegenheit nutzen, Islamfeindlichkeit entgegenzutreten und islamischen Gemeinden, die sich etwa für das Gemeinwohl engagieren, die Anerkennung zu verschaffen, die ihnen zusteht. Der Gebetsruf aber ist ein zu plumpes Mittel.