Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Maklerin gilt als nicht schuldfähig
In einem zweiten Prozess gegen eine 48-Jährige wurde eine psychische Störung festgestellt.
DÜSSELDORF Sieben Jahre nach ihrem ersten Auftritt als Angeklagte vorm Amtsgericht ist bei einer 48-jährigen Immobilienmaklerin in einem neuen Prozess eine schwere psychische Störung festgestellt worden. Einst war sie verurteilt worden, weil sie aus Rache an ihrem Ex-Freund in Oberkassel mutwillig und mehrfach dessen geparkte Aston-Martin-Limousine gerammt hatte. Da sie danach als Folge dieses Zerwürfnisses einen Funktionsträger der Anwaltskammer schriftlich übel beleidigt haben soll, stand sie jetzt wieder vor Gericht. Diesmal befand ein Gutachter jedoch, dass die Frau wegen einer psychischen Störung absolut nicht schuldfähig sei. Die Richterin hat die 48-Jährige daraufhin freigesprochen.
Die Strafjustiz kann nicht jedes Lebensleid lindern. Das einzusehen, fiel der Angeklagten schwer. „Mein Fall fängt da an“, wo ihr Freund sich 2014 von ihr trennte, und ihr später die Kündigung für eine seiner Mietwohnungen schickte. Jetzt, acht Jahre später, verlangt die 48-Jährige weiterhin, dass die Justiz ihren Ex „als Täter bestraft“. Denn: „Ich bin das Opfer“, betonte sie von der Anklagebank. Durch die Trennung und wegen ihrer damaligen Ramm-Aktion aus Rache gegen seinen Luxus-Wagen war sie 2015 zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt – und damit habe ihr Niedergang begonnen: „Ich musste ins Gefängnis, bin insolvent, jetzt auch noch obdachlos und krank“, klagte sie.
Bei der Anwaltskammer habe sie ihren Ex-Freund später „als Betrüger“angezeigt. Doch der dortige Prüfer habe erklärt, er wolle den „Fall schließen, weil alles in Ordnung“sei. Als Reaktion schrieb sie ihm laut Geständnis
mindestens einen Brief voller Beleidigungen. „Ich dachte, ich müsste hart sein, damit er zu Gericht geht – und die Justiz dann endlich alles überprüft“, so die Angeklagte. „Ich möchte, dass die Täter jetzt bestraft werden“, erklärte sie weiter.
Die Richterin hatte Mühe ihr zu erklären, dass das nicht geht. Ein Gutachter kam nach einer Untersuchung im Gericht samt Vier-Augen-Gespräch mit der Angeklagten zu dem Schluss, dass sie an einer bipolaren Störung leide, womöglich an Schizophrenie, aber keinesfalls schuldfähig sei. Sie könne ihr Unrecht zwar einsehen, aber nicht nach dieser Einsicht handeln. In diesem Fall blieb der Richterin also nur der Freispruch. Ob jenes Krankheitsbild bei der Angeklagten vor sieben Jahren vorlag und sie als schuldunfähig zu gelten hatte, lässt sich jetzt im Nachhinein nicht mehr überprüfen.