Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Maklerin gilt als nicht schuldfähi­g

- VON WULF KANNEGIESS­ER

In einem zweiten Prozess gegen eine 48-Jährige wurde eine psychische Störung festgestel­lt.

DÜSSELDORF Sieben Jahre nach ihrem ersten Auftritt als Angeklagte vorm Amtsgerich­t ist bei einer 48-jährigen Immobilien­maklerin in einem neuen Prozess eine schwere psychische Störung festgestel­lt worden. Einst war sie verurteilt worden, weil sie aus Rache an ihrem Ex-Freund in Oberkassel mutwillig und mehrfach dessen geparkte Aston-Martin-Limousine gerammt hatte. Da sie danach als Folge dieses Zerwürfnis­ses einen Funktionst­räger der Anwaltskam­mer schriftlic­h übel beleidigt haben soll, stand sie jetzt wieder vor Gericht. Diesmal befand ein Gutachter jedoch, dass die Frau wegen einer psychische­n Störung absolut nicht schuldfähi­g sei. Die Richterin hat die 48-Jährige daraufhin freigespro­chen.

Die Strafjusti­z kann nicht jedes Lebensleid lindern. Das einzusehen, fiel der Angeklagte­n schwer. „Mein Fall fängt da an“, wo ihr Freund sich 2014 von ihr trennte, und ihr später die Kündigung für eine seiner Mietwohnun­gen schickte. Jetzt, acht Jahre später, verlangt die 48-Jährige weiterhin, dass die Justiz ihren Ex „als Täter bestraft“. Denn: „Ich bin das Opfer“, betonte sie von der Anklageban­k. Durch die Trennung und wegen ihrer damaligen Ramm-Aktion aus Rache gegen seinen Luxus-Wagen war sie 2015 zu sechs Monaten Bewährungs­strafe verurteilt – und damit habe ihr Niedergang begonnen: „Ich musste ins Gefängnis, bin insolvent, jetzt auch noch obdachlos und krank“, klagte sie.

Bei der Anwaltskam­mer habe sie ihren Ex-Freund später „als Betrüger“angezeigt. Doch der dortige Prüfer habe erklärt, er wolle den „Fall schließen, weil alles in Ordnung“sei. Als Reaktion schrieb sie ihm laut Geständnis

mindestens einen Brief voller Beleidigun­gen. „Ich dachte, ich müsste hart sein, damit er zu Gericht geht – und die Justiz dann endlich alles überprüft“, so die Angeklagte. „Ich möchte, dass die Täter jetzt bestraft werden“, erklärte sie weiter.

Die Richterin hatte Mühe ihr zu erklären, dass das nicht geht. Ein Gutachter kam nach einer Untersuchu­ng im Gericht samt Vier-Augen-Gespräch mit der Angeklagte­n zu dem Schluss, dass sie an einer bipolaren Störung leide, womöglich an Schizophre­nie, aber keinesfall­s schuldfähi­g sei. Sie könne ihr Unrecht zwar einsehen, aber nicht nach dieser Einsicht handeln. In diesem Fall blieb der Richterin also nur der Freispruch. Ob jenes Krankheits­bild bei der Angeklagte­n vor sieben Jahren vorlag und sie als schuldunfä­hig zu gelten hatte, lässt sich jetzt im Nachhinein nicht mehr überprüfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany