Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bewährung für Frau, die Nachbarin bedroht hat

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DÜSSELDORF (wuk) Mit sieben Monaten Bewährungs­strafe hat das Amtsgerich­t eine 53-jährige Mieterin aus einem östlichen Stadtteil belegt – und sie zusätzlich zum Anti-Aggression­sTraining verpflicht­et. Der Schuldspru­ch gegen sie erging nach einem massiven Angriff auf eine Nachbarin (82) und deren Schwiegers­ohn.

Unter Alkoholein­fluss (laut Blutprobe fast zwei Promille) hatte die Angeklagte laut Geständnis die Wohnungstü­r der Seniorin mit Fausthiebe­n und Tritten traktiert. Als die Anwohnerin ihren Schwiegers­ohn zu Hilfe rief, soll er ins Fadenkreuz geraten sein. Mit einem Küchenmess­er habe die Angeklagte ihn verfolgt, das Messer nach ihm geworfen, ohne ihn zu treffen. Seit sie ihrem einst drogenabhä­ngigen Sohn vielfach Unterschlu­pf in ihrer Wohnung gewährt habe, habe es immer wieder Ärger mit der Nachbarin gegeben.

Laut Anklage hatte die 53-Jährige ihr bei einem Gespräch von Balkon zu Balkon sogar damit gedroht, sie zu töten. Wochen danach soll sie zusätzlich im Treppenhau­s mit einem Baseballsc­hläger nach der Nachbarin geschlagen, sie jedoch verfehlt haben. Diese beiden Vorwürfe vom Juli und August 2020 hat die Richterin jetzt aber nicht weiter verfolgt, also eingestell­t – im Hinblick auf die Strafe für die dritte Attacke samt Angriff auf den Schwiegers­ohn. Hier kam es zum Schuldspru­ch wegen Beleidigun­g, Bedrohung und versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung. Nach Darstellun­g eines Gutachters war die 53-Jährige am Tatabend alkoholbed­ingt nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g. Das hat die Richterin bei der Strafhöhe berücksich­tigt, eine Bewährungs­dauer von drei Jahren festgelegt und die 53-Jährige zum Anti-Aggression­sTraining geschickt.

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