Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bewährung für Frau, die Nachbarin bedroht hat
DÜSSELDORF (wuk) Mit sieben Monaten Bewährungsstrafe hat das Amtsgericht eine 53-jährige Mieterin aus einem östlichen Stadtteil belegt – und sie zusätzlich zum Anti-AggressionsTraining verpflichtet. Der Schuldspruch gegen sie erging nach einem massiven Angriff auf eine Nachbarin (82) und deren Schwiegersohn.
Unter Alkoholeinfluss (laut Blutprobe fast zwei Promille) hatte die Angeklagte laut Geständnis die Wohnungstür der Seniorin mit Fausthieben und Tritten traktiert. Als die Anwohnerin ihren Schwiegersohn zu Hilfe rief, soll er ins Fadenkreuz geraten sein. Mit einem Küchenmesser habe die Angeklagte ihn verfolgt, das Messer nach ihm geworfen, ohne ihn zu treffen. Seit sie ihrem einst drogenabhängigen Sohn vielfach Unterschlupf in ihrer Wohnung gewährt habe, habe es immer wieder Ärger mit der Nachbarin gegeben.
Laut Anklage hatte die 53-Jährige ihr bei einem Gespräch von Balkon zu Balkon sogar damit gedroht, sie zu töten. Wochen danach soll sie zusätzlich im Treppenhaus mit einem Baseballschläger nach der Nachbarin geschlagen, sie jedoch verfehlt haben. Diese beiden Vorwürfe vom Juli und August 2020 hat die Richterin jetzt aber nicht weiter verfolgt, also eingestellt – im Hinblick auf die Strafe für die dritte Attacke samt Angriff auf den Schwiegersohn. Hier kam es zum Schuldspruch wegen Beleidigung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nach Darstellung eines Gutachters war die 53-Jährige am Tatabend alkoholbedingt nur eingeschränkt schuldfähig. Das hat die Richterin bei der Strafhöhe berücksichtigt, eine Bewährungsdauer von drei Jahren festgelegt und die 53-Jährige zum Anti-AggressionsTraining geschickt.