Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Illegaler Schrottplatz bis 2023 geräumt
Die CDU Kaarst hat gegen den Neusser Bürgermeister Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit eingelegt. Der prüft, ob Neuss von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht – obwohl der neue Besitzer mit Räumung begonnen hat.
NEUSS/KAARST Auf dem illegal betriebenen Schrottplatz an der Stadtgrenze hat die Räumung begonnen. Kreisumweltdezernent Gregor Küpper spricht von „ersten größeren Bewegungen“und davon, dass die Fläche bis Anfang 2023 größtenteils freigezogen sein wird. Ausgelöst wurde dieser Exodus nach Kenntnis des Kreises durch permanenten Druck der Stadt auf alle Nutzer, denen auch mit der Anwendung von „ordnungsbehördlichen Maßnahmen mit Zwangsmittelandrohung“Beine gemacht wurde.
In Kaarst wird die Entwicklung anders bewertet. Die von Ingo Kotzian geführte CDU hat am Freitag beim Kreis eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Neusser Bürgermeister eingereicht. „Wegen Untätigkeit im Umgang mit dem Grundstück und der Nutzung Schrottplatz“, wie es in dem Schreiben zur Begründung heißt. Seit dem Brand auf der Fläche im April 2021, der gezeigt habe, welche Gefahr von dieser Nutzung ausgeht, sei nichts passiert, so die CDU. „Warum die Stadt Neuss ihrer Aufgabe, das Wohl und die Gesundheit der Bürger zu schützen, nicht nachkommt, ist für die CDU nicht nachvollziehbar“, schreiben Kotzian und seine Stellvertreter Christian Horn und Dennis Oscheja an den Landrat als Kommunalaufsicht. Die Behörden der Stadt Neuss würden scheinbar einen rechtsfreien Raum dulden, „in dem jeder tun und lassen kann, was er möchte“.
Breuer spricht von einem „ungewöhnlichen politischen Stil“und schießt zurück. Die Dienstaufsichtsbeschwerde werde er an seinen Amtsvorgänger weiterreichen, sagt er. „Der hat da 17 Jahre lang nichts getan.“Und der Kaarster CDU rät Breuer zur Selbstanzeige. Die habe schließlich an einem Beschluss des Kaarster Rates mitgewirkt, eine angrenzende Fläche an einen Investor zu verkaufen und damit unmöglich gemacht, einem anderen Interessenten, der diese Flächen unter Einschluss des Schrottplatzes auf der Neusser Seite entwickeln wollte, den Zuschlag zu geben. „Ohne das wären wir schon weiter“, sagt Breuer.
Gleichwohl ist man in den Neusser Ratsfraktionen überzeugt: Die Chance, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung beim Thema
Schrottplatz zu finden, war noch nie so groß wie jetzt. Damit die Stadt dabei größtmöglichen Handlungsspielraum hat, ermächtigte der Rat die Verwaltung erst vergangene Woche in geheimer Sitzung, ein Vorkaufsrecht für das Areal zu prüfen und diese Option am Ende auch zu ziehen. Wenn sich dadurch die Rechtsposition der Stadt verbessert, werde man das auch tun, versichert Breuer. Die Entscheidung dazu muss und wird kommende Woche fallen, denn die Frist, in der Neuss ein Vorkaufsrecht geltend machen kann, endet am 30. November.
Dabei geht es zunächst um zwei Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 11.138 Quadratmetern, die von zwei Neusserinnen an einen 49-jährigen Derikumer verkauft wurden. Der am 9. August beurkundete Kaufvertrag weist einen Kaufpreis von 1,2 Millionen Euro aus.
Die Stadt könnte im Fall des Falles auch zum Verkehrswert kaufen. Sollte der aber unter diesem Gebot liegen, würden die Grundstücksbesitzerinnen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Derikumer hat, wie er nach Darstellung der Stadt in einem Gespräch Ende Oktober darstellte, auch Interesse an einer angrenzenden Fläche bekundet, für die die Stadt ebenfalls ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte. Diese wird ebenfalls als Schrottplatz genutzt. Deren Besitzer habe ihn kontaktiert und um Hilfe bei der Räumung seiner Fläche gebeten.
Denn der Derikumer ist im Besitz eines Schrottplatzes an der niederländischen Grenze, der legal nutzbar ist, wie die Verwaltung erfuhr. Dorthin wird offenbar gebracht, was in Neuss abgeräumt wurde. Im Behördentermin trat der Derikumer angesichts dieser Möglichkeiten mit breiter Brust auf. Er habe die Auffassung vertreten, referiert die Verwaltung gegenüber der Politik den Inhalt des Gespräches, „dass es derzeit keine andere Person oder Stelle gibt, die die Räumung der Flächen zeitlich, geräuschlos und zielführend umsetzen kann“.
Dass der neue Besitzer offenbar mitziehen will, werde man bei der Bewertung der Vorkaufsoption gewichten müssen, räumt Breuer ein. Andererseits sind auch im Rat viele skeptisch. Denn der potenzielle Erwerber war schon früher auf dieser Fläche tätig – und damit Teil des illegalen Treibens.