Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
So schließt man Kompromisse
Es gibt einen Kompromiss im Streit um das Bürgergeld. Das ist aus verschiedenen Gründen eine gute Nachricht: für die Betroffenen, für die Arbeitenden, aber auch für das politische System in diesem Land. Verhandeln, vermitteln, eine Lösung finden – genau so sollte ein parlamentarisches Verfahren ablaufen. Der nun vorliegende Vorschlag wurde an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übermittelt, der am Ende eine Entscheidung treffen muss. Die Hauptverhandler der Koalition und der Opposition sind jedoch schon am Dienstag an die Öffentlichkeit gegangen. Die Einigung sieht nun unter anderem schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungsbezieher und ein geringeres sogenanntes Schonvermögen vor. Dieses soll 40.000 Euro betragen und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Die geplante Karenzzeit von zwei Jahren, in denen die Kosten der Wohnung ohne weitere Überprüfung übernommen werden, wird auf ein Jahr verkürzt. Die sogenannte Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der auf Sanktionen bei mangelnder Mitwirkung verzichtet werden sollte, fällt ganz weg.
Das Prinzip Fordern und Fördern bleibt somit erhalten. Dies ist ein gutes Signal für Geringverdiener. Es lohnt sich immer mehr, arbeiten zu gehen, als auf staatliche Förderung zu vertrauen. Das bleibt das Grundprinzip von Hartz IV und dem künftigen Bürgergeld. Hier hat die Union erfolgreich die Kraft der Opposition genutzt. Sie konnte sich dabei auf die unionsregierten Länder verlassen. Das ist ein Sieg für den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz.
Dennoch kann sich die Ampel auf die Fahnen schreiben, einen Kern des Gesetzes, die Erhöhung der Regelsätze und die Konzentration auf Weiterbildung, erhalten zu haben. Auch kann sich die SPD endlich vom ungeliebten Hartz IV lösen und damit die Parteiseele heilen. Der Kompromiss ist ein sinnvolles Ergebnis.