Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Straßburg stärkt Rechte von Leihmutter-Kindern
BRÜSSEL (epd) Die Schweiz hat nach einem europäischen Urteil das Recht eines durch Leihmutterschaft geborenen Kindes auf Familienleben verletzt. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg urteilte, hätten Schweizer Behörden mit ihrer Ablehnung von zwei Männern als Eltern nicht im Sinne des Kindeswohls entschieden. Ein gleichgeschlechtliches Paar hatte mithilfe einer Leihmutter aus den Vereinigten Staaten ein Kind bekommen. Die Schweizer Behörden weigerten sich, beide Männer als Eltern anzuerkennen. In der Schweiz ist Leihmutterschaft verboten.