Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Straßburg stärkt Rechte von Leihmutter-Kindern

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BRÜSSEL (epd) Die Schweiz hat nach einem europäisch­en Urteil das Recht eines durch Leihmutter­schaft geborenen Kindes auf Familienle­ben verletzt. Wie der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte am Dienstag in Straßburg urteilte, hätten Schweizer Behörden mit ihrer Ablehnung von zwei Männern als Eltern nicht im Sinne des Kindeswohl­s entschiede­n. Ein gleichgesc­hlechtlich­es Paar hatte mithilfe einer Leihmutter aus den Vereinigte­n Staaten ein Kind bekommen. Die Schweizer Behörden weigerten sich, beide Männer als Eltern anzuerkenn­en. In der Schweiz ist Leihmutter­schaft verboten.

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