Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Auch Rheinland-Pfalz schafft die Isolations­pflicht ab

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MAINZ/WIESBADEN (dpa/epd) Auch in Rheinland-Pfalz wird die Isolations­pflicht für Corona-Infizierte abgeschaff­t. Gesundheit­sminister Clemens Hoch (SPD) bestätigte am Dienstag in Mainz, dass die bisherige Vorschrift bereits zum Wochenende auslaufen soll. Infizierte blieben verpflicht­et, in der Öffentlich­keit eine Maske zu tragen, „es sei denn, sie sind alleine unterwegs“. Ein Besuch der Gastronomi­e, eines Fitnessstu­dios oder anderer Einrichtun­gen, in denen keine Maske getragen werden kann, bleibe damit für positiv Getestete untersagt.

Zuvor hatten vier andere Bundesländ­er, darunter Baden-Württember­g und Hessen, die Abschaffun­g der Isolations­pflicht beschlosse­n. In Hessen gilt die Regelung ab diesem Mittwoch, wie die Landesregi­erung am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Corona-Infizierte­n mit Krankheits­symptomen werde aber dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Auf ein einheitlic­hes Vorgehen konnten sich die Länder bislang nicht einigen.

Das niedersäch­sische Gesundheit­sministeri­um verlängert­e unterdesse­n die geltende Absonderun­gsverordnu­ng für Corona-Infizierte bis einschließ­lich 31. Januar 2023. Damit müssen Bürger, die ein positives Covid-Schnelltes­tergebnis erhalten, dieses auch weiterhin per PCR-Test bestätigen lassen, wie das Ministeriu­m am Dienstag in Hannover mitteilte. Im Falle einer Infektion müssen sie sich für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Kostenlose Corona-Schnelltes­ts sollen vorerst noch bis Ende Februar 2023 möglich sein – aber in kleinerem Umfang als bisher. Gratis soll es Bürgertest­s unter anderem weiter vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheim­en geben. Das geht aus einem Entwurf des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums hervor.

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