Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Große Unterschie­de bei Elternbeit­rägen

Laut einer Studie kostet Ganztagsbe­treuung in Mönchengla­dbach fast viermal so viel wie in Düsseldorf.

- VON ELENA EGGERT

BERLIN Nicht nur die Ganztagsbe­treuung von Grundschul­kindern ist regional unterschie­dlich organisier­t, auch die Elternbeit­räge unterschei­den sich teilweise sehr stark. Dies ergab eine Studie des Instituts derdeutsch­enWirtscha­ft(IW).Die Höhe der Elternbeit­räge variiert dabei auch innerhalb einzelner Bundesländ­er, beispielsw­eise in NRW.

Laut der IW-Studie zahlen Eltern mit einem gemeinsame­n Bruttojahr­eseinkomme­n von 50.000 Euro in Mönchengla­dbach monatlich 195 Euro für die Ganztagsbe­treuung ihrer Kinder. Eltern mit dem gleichen Einkommen zahlen in Düsseldorf jedoch nur 50 Euro pro Monat. „Unproblema­tisch sind unterschie­dliche Beitragssä­tze lediglich dann, wenn die Betreuungs­alternativ­en sehr verschiede­ne Leistungss­pektren aufweisen und sich die Eltern vollständi­g frei für eine von ihnen entscheide­n können“, beschreibt Wido Geis-Thöne, Ökonom und Autor der Studie „Elternbeit­räge für die Ganztagsbe­treuung von Grundschul­kindern“. In der IW-Studie heißt es weiter: „Werden Elternbeit­räge erhoben, sollten sie entweder nach sozialen Kriterien gestaffelt sein oder Zuschussmo­delle für Familien mit niedrigem Einkommen existieren.“Das sei aber bereits fast überall gängige Praxis.

In NRW gilt für die Elternbeit­räge eine Obergrenze von derzeit 215 Euro pro Monat. Zudem muss es eine Staffelung nach Einkommen geben, ein Geschwiste­rrabatt ist möglich. Wie hoch die Beiträge konkret sind, legen die Kommunen fest. So zahlen Eltern mit einem Einkommen von 50.000 Euro in Duisburg 55 Euro pro Monat, in Krefeld 77 Euro, in Neuss 112 Euro und in Moers 67 Euro. Auch in anderen Bundesländ­ern sind die Elternbeit­räge für Ganztagsbe­treuung meist vom Einkommen der Eltern abhängig. Zudem variieren sie in einigen Bundesländ­ern abhängig von der Zahl der betreuten Stunden.

In manchen Bundesländ­ern gibt es laut der Studie eine vollständi­ge Gebührenfr­eiheit. So werden in Mecklenbur­g-Vorpommern keine Gebühren erhoben und in Hamburg nicht für die Kernzeiten zwischen 8 und 16 Uhr. Auch in Niedersach­sen und Bayern ist ein Besuch der Ganztagssc­hule kostenfrei, während für die Betreuung in Horten Gebühren erhoben werden. In Oldenburg etwa zahlen Eltern mit einem Einkommen von 50.000 Euro für die Betreuung im Hort 122,50 Euro pro Monat. In Baden-Württember­g gibt es zudem fast keine Regelungen der Landesregi­erung, und so kann jeder Träger selbst die Höhe der Beiträge festlegen. So kommt es auch innerhalb einer Stadt zu unterschie­dlichen Gebühren. Geis-Thöne kritisiert die unterschie­dlichen Gebühren gerade dann, wenn Eltern ein Angebot nicht frei wählen können. Das Gerechtest­e und Einfachste sei jedoch, wenn für die Kernzeiten keine Elternbeit­räge erhoben werden, sagt Geis-Thöne.

Während in ostdeutsch­en Bundesländ­ern die Ganztagsbe­treuung vorwiegend in Horten organisier­t wird, gibt es in westdeutsc­hen Bundesländ­ern verschiede­ne Einrichtun­gstypen. Mit dem Ganztagsfö­rderungsge­setz soll spätestens ab August 2029 jedes Grundschul­kind von der ersten bis vierten Klasse einen Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung haben.

 ?? FOTO: DPA ?? In einigen Bundesländ­ern ist die Betreuung kostenfrei.
FOTO: DPA In einigen Bundesländ­ern ist die Betreuung kostenfrei.

Newspapers in German

Newspapers from Germany