Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Große Unterschiede bei Elternbeiträgen
Laut einer Studie kostet Ganztagsbetreuung in Mönchengladbach fast viermal so viel wie in Düsseldorf.
BERLIN Nicht nur die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist regional unterschiedlich organisiert, auch die Elternbeiträge unterscheiden sich teilweise sehr stark. Dies ergab eine Studie des Instituts derdeutschenWirtschaft(IW).Die Höhe der Elternbeiträge variiert dabei auch innerhalb einzelner Bundesländer, beispielsweise in NRW.
Laut der IW-Studie zahlen Eltern mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro in Mönchengladbach monatlich 195 Euro für die Ganztagsbetreuung ihrer Kinder. Eltern mit dem gleichen Einkommen zahlen in Düsseldorf jedoch nur 50 Euro pro Monat. „Unproblematisch sind unterschiedliche Beitragssätze lediglich dann, wenn die Betreuungsalternativen sehr verschiedene Leistungsspektren aufweisen und sich die Eltern vollständig frei für eine von ihnen entscheiden können“, beschreibt Wido Geis-Thöne, Ökonom und Autor der Studie „Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“. In der IW-Studie heißt es weiter: „Werden Elternbeiträge erhoben, sollten sie entweder nach sozialen Kriterien gestaffelt sein oder Zuschussmodelle für Familien mit niedrigem Einkommen existieren.“Das sei aber bereits fast überall gängige Praxis.
In NRW gilt für die Elternbeiträge eine Obergrenze von derzeit 215 Euro pro Monat. Zudem muss es eine Staffelung nach Einkommen geben, ein Geschwisterrabatt ist möglich. Wie hoch die Beiträge konkret sind, legen die Kommunen fest. So zahlen Eltern mit einem Einkommen von 50.000 Euro in Duisburg 55 Euro pro Monat, in Krefeld 77 Euro, in Neuss 112 Euro und in Moers 67 Euro. Auch in anderen Bundesländern sind die Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung meist vom Einkommen der Eltern abhängig. Zudem variieren sie in einigen Bundesländern abhängig von der Zahl der betreuten Stunden.
In manchen Bundesländern gibt es laut der Studie eine vollständige Gebührenfreiheit. So werden in Mecklenburg-Vorpommern keine Gebühren erhoben und in Hamburg nicht für die Kernzeiten zwischen 8 und 16 Uhr. Auch in Niedersachsen und Bayern ist ein Besuch der Ganztagsschule kostenfrei, während für die Betreuung in Horten Gebühren erhoben werden. In Oldenburg etwa zahlen Eltern mit einem Einkommen von 50.000 Euro für die Betreuung im Hort 122,50 Euro pro Monat. In Baden-Württemberg gibt es zudem fast keine Regelungen der Landesregierung, und so kann jeder Träger selbst die Höhe der Beiträge festlegen. So kommt es auch innerhalb einer Stadt zu unterschiedlichen Gebühren. Geis-Thöne kritisiert die unterschiedlichen Gebühren gerade dann, wenn Eltern ein Angebot nicht frei wählen können. Das Gerechteste und Einfachste sei jedoch, wenn für die Kernzeiten keine Elternbeiträge erhoben werden, sagt Geis-Thöne.
Während in ostdeutschen Bundesländern die Ganztagsbetreuung vorwiegend in Horten organisiert wird, gibt es in westdeutschen Bundesländern verschiedene Einrichtungstypen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll spätestens ab August 2029 jedes Grundschulkind von der ersten bis vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.