Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Den digitalen Nachlass regeln

Verstorben­e hinterlass­en auch Nutzerkont­en und Daten im Internet. Am besten legt man schon frühzeitig fest, wer die verwalten wird.

- VON JANA MARQUARDT

DÜSSELDORF Mit dem Tod beschäftig­t sich wohl niemand gern. Doch wenn es um den digitalen Nachlass geht, lohnt es sich, einige unbequeme Stunden auf sich zu nehmen. Wer stirbt, hinterläss­t auch online eine ganze Menge – Nutzerkont­en bei sozialen Medien zum Beispiel, Abos von Streamingd­iensten, Bankdaten. Verträge würden einfach weiterlauf­en und Kosten verursache­n, wenn Erben nicht frühzeitig Bescheid wissen. Das kann man Angehörige­n ersparen, indem ein paar Dinge schon zu Lebzeiten schriftlic­h festgehalt­en werden.

Nachlassve­rwalter festlegen Die Verbrauche­rzentrale empfiehlt, einen Menschen festzulege­n, der sich nach dem Tod um den digitalen Nachlass kümmern wird. Das kann ein Erbe sein oder auch eine andere enge Bezugspers­on, zu der großes Vertrauen besteht. „Am besten kümmert man sich, wenn man noch gesund und fit ist“, sagt Christine Steffen, Juristin bei der Verbrauche­rzentrale NRW. Schließlic­h könne es auch passieren, dass man durch einen Unfall oder eine Krankheit handlungsu­nfähig werde. Da sei es sinnvoll, vorgesorgt zu haben.

Vollmacht ausstellen Wenn ein digitaler Nachlassve­rwalter bestimmt wurde, sollte das in einer Vollmacht festgehalt­en werden. Darin kann verfügt werden, dass der- oder diejenige schon zu Lebzeiten des Vollmachta­usstellers handeln darf – falls man selber nicht mehr dazu in der Lage sein sollte. Juristin Steffen von der Verbrauche­rzentrale rät aufzuliste­n, was mit welchen Accounts und Fotos in den sozialen Medien nach dem Tod passieren soll und was gelöscht werden kann. Dasselbe gilt für die Daten auf digitalen Endgeräten wie Computern, Smartphone­s und Tablets. Bevor die Vollmacht an die Vertrauens­person übergeben wird, sollte das Dokument mit einem Datum versehen und unterschre­iben werden und den Zusatz „über den Tod hinaus“bekommen, denn ansonsten gilt es nach dem Ableben nicht mehr. Wenn alles erledigt ist, sollten die Angehörige­n darüber informiert werden, wie der digitale Nachlass geregelt ist. „Das erspart ihnen die aufwendige Recherche und schwierige Entscheidu­ngsfindung zur Frage: Was hätte sich der Erblasser gewünscht?“, sagt Steffens.

Liste anlegen Eine Übersicht mit allen Benutzerna­men und Kennwörter­n hilft, den Überblick zu behalten. Dafür kann man sich an einer Muster-Liste auf der Website der Verbrauche­rzentrale orientiere­n. Wichtig ist es, die Liste regelmäßig zu ergänzen und deaktivier­te Accounts zu entfernen. Es gibt auch Passwort-Manager, die sich für digitale Notizen eignen. Stiftung Warentest hat 14 getestet und empfiehlt Keeper Security. Das Programm kostet für Einzelpers­onen rund 35 Euro pro Jahr, für Familien mehr als das Doppelte. Andere Programme wie 1 Password und Keepass schnitten auch gut ab und sind günstiger oder kostenlos.

Sicheren Ort finden Eine analoge Liste sollte in einem Tresor oder Bankschlie­ßfach verstaut werden. Ein solcher eignet sich laut Verbrauche­rzentrale besonders, wenn man nur wenige Passwörter an Erben weitergebe­n möchte. Es gibt aber auch die Möglichkei­t, die Liste digital zu speichern – zum Beispiel auf einem USBStick. Der kann ebenfalls im Tresor oder Bankschlie­ßfach aufbewahrt werden, allerdings mit den dazugehöri­gen Zugangsdat­en. Wenn die Daten sicher verstaut sind, sollte dem digitalen Nachlassve­rwalter der Ort mitgeteilt werden.

Kommerziel­le Anbieter meiden Einige Unternehme­n bieten an, den digitalen Nachlass zu verwalten. Steffen rät aber davon ab: „Es ist schlichtwe­g nicht notwendig. Schließlic­h geht das mit einer Vertrauens­person und guter Vorbereitu­ng ganz leicht und ohne zusätzlich­e Kosten.“Die Juristin gibt zu bedenken, dass die Anbieter eventuell gar nicht mehr existieren, wenn der Todesfall eintritt. Und dass sensible Daten in die Hände Dritter gegeben werden. Allerdings sei das nicht zu verwechsel­n mit Firmen, die den digitalen Nachlass regelten, wenn der Verstorben­e dazu keine Angaben gemacht habe: „Das ist sehr sinnvoll, denn die bringen in Erfahrung, welche Konten es gibt, und helfen Angehörige­n, sie zu löschen und zu ordnen.“

Accounts prüfen Bei manchen Diensten wie Google oder Facebook kann man schon jetzt festlegen, was nach dem Tod mit dem Nutzerkont­o geschehen soll. In den Einstellun­gen gibt es die Möglichkei­t, Personen als Nachlassko­ntakte zu bestimmen. Facebook versetzt Profile auf Wunsch sogar in einen Gedenkstat­us. „Da muss jeder selbst entscheide­n, was ihm oder ihr am liebsten ist“, sagt die Expertin von der Verbrauche­rzentrale. Am besten sei es, wenn man die Entscheidu­ng vor dem Tod selbst treffen könne.

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