Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Den digitalen Nachlass regeln
Verstorbene hinterlassen auch Nutzerkonten und Daten im Internet. Am besten legt man schon frühzeitig fest, wer die verwalten wird.
DÜSSELDORF Mit dem Tod beschäftigt sich wohl niemand gern. Doch wenn es um den digitalen Nachlass geht, lohnt es sich, einige unbequeme Stunden auf sich zu nehmen. Wer stirbt, hinterlässt auch online eine ganze Menge – Nutzerkonten bei sozialen Medien zum Beispiel, Abos von Streamingdiensten, Bankdaten. Verträge würden einfach weiterlaufen und Kosten verursachen, wenn Erben nicht frühzeitig Bescheid wissen. Das kann man Angehörigen ersparen, indem ein paar Dinge schon zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden.
Nachlassverwalter festlegen Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einen Menschen festzulegen, der sich nach dem Tod um den digitalen Nachlass kümmern wird. Das kann ein Erbe sein oder auch eine andere enge Bezugsperson, zu der großes Vertrauen besteht. „Am besten kümmert man sich, wenn man noch gesund und fit ist“, sagt Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Schließlich könne es auch passieren, dass man durch einen Unfall oder eine Krankheit handlungsunfähig werde. Da sei es sinnvoll, vorgesorgt zu haben.
Vollmacht ausstellen Wenn ein digitaler Nachlassverwalter bestimmt wurde, sollte das in einer Vollmacht festgehalten werden. Darin kann verfügt werden, dass der- oder diejenige schon zu Lebzeiten des Vollmachtausstellers handeln darf – falls man selber nicht mehr dazu in der Lage sein sollte. Juristin Steffen von der Verbraucherzentrale rät aufzulisten, was mit welchen Accounts und Fotos in den sozialen Medien nach dem Tod passieren soll und was gelöscht werden kann. Dasselbe gilt für die Daten auf digitalen Endgeräten wie Computern, Smartphones und Tablets. Bevor die Vollmacht an die Vertrauensperson übergeben wird, sollte das Dokument mit einem Datum versehen und unterschreiben werden und den Zusatz „über den Tod hinaus“bekommen, denn ansonsten gilt es nach dem Ableben nicht mehr. Wenn alles erledigt ist, sollten die Angehörigen darüber informiert werden, wie der digitale Nachlass geregelt ist. „Das erspart ihnen die aufwendige Recherche und schwierige Entscheidungsfindung zur Frage: Was hätte sich der Erblasser gewünscht?“, sagt Steffens.
Liste anlegen Eine Übersicht mit allen Benutzernamen und Kennwörtern hilft, den Überblick zu behalten. Dafür kann man sich an einer Muster-Liste auf der Website der Verbraucherzentrale orientieren. Wichtig ist es, die Liste regelmäßig zu ergänzen und deaktivierte Accounts zu entfernen. Es gibt auch Passwort-Manager, die sich für digitale Notizen eignen. Stiftung Warentest hat 14 getestet und empfiehlt Keeper Security. Das Programm kostet für Einzelpersonen rund 35 Euro pro Jahr, für Familien mehr als das Doppelte. Andere Programme wie 1 Password und Keepass schnitten auch gut ab und sind günstiger oder kostenlos.
Sicheren Ort finden Eine analoge Liste sollte in einem Tresor oder Bankschließfach verstaut werden. Ein solcher eignet sich laut Verbraucherzentrale besonders, wenn man nur wenige Passwörter an Erben weitergeben möchte. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Liste digital zu speichern – zum Beispiel auf einem USBStick. Der kann ebenfalls im Tresor oder Bankschließfach aufbewahrt werden, allerdings mit den dazugehörigen Zugangsdaten. Wenn die Daten sicher verstaut sind, sollte dem digitalen Nachlassverwalter der Ort mitgeteilt werden.
Kommerzielle Anbieter meiden Einige Unternehmen bieten an, den digitalen Nachlass zu verwalten. Steffen rät aber davon ab: „Es ist schlichtweg nicht notwendig. Schließlich geht das mit einer Vertrauensperson und guter Vorbereitung ganz leicht und ohne zusätzliche Kosten.“Die Juristin gibt zu bedenken, dass die Anbieter eventuell gar nicht mehr existieren, wenn der Todesfall eintritt. Und dass sensible Daten in die Hände Dritter gegeben werden. Allerdings sei das nicht zu verwechseln mit Firmen, die den digitalen Nachlass regelten, wenn der Verstorbene dazu keine Angaben gemacht habe: „Das ist sehr sinnvoll, denn die bringen in Erfahrung, welche Konten es gibt, und helfen Angehörigen, sie zu löschen und zu ordnen.“
Accounts prüfen Bei manchen Diensten wie Google oder Facebook kann man schon jetzt festlegen, was nach dem Tod mit dem Nutzerkonto geschehen soll. In den Einstellungen gibt es die Möglichkeit, Personen als Nachlasskontakte zu bestimmen. Facebook versetzt Profile auf Wunsch sogar in einen Gedenkstatus. „Da muss jeder selbst entscheiden, was ihm oder ihr am liebsten ist“, sagt die Expertin von der Verbraucherzentrale. Am besten sei es, wenn man die Entscheidung vor dem Tod selbst treffen könne.