Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mit Bedacht

- Hans-Joachim Boenning, Nordstadt

Sicherlich kann man darüber diskutiere­n, ob es sinnvoll erscheint, Hindenburg das Ehrenbürge­rrecht zu entziehen bzw. Straßen oder Plätze nach ihm zu benennen. Dies sollte jedoch mit Bedacht und vorurteils­frei geschehen. Auf jeden Fall sollte man sich nicht dabei von den Linken im Stadtrat erpressen lassen und das Ehrenbürge­rrecht für Rita Süssmuth von der Streichung des Ehrenbürge­rrechts Hindenburg­s abhängig machen. Auch wenn Hindenburg oft als „Steigbügel­halter“Hitlers oder als „Totengräbe­r“der Weimarer Republik angesehen wird, so war er doch nicht als Einziger für ihren Untergang verantwort­lich. Für den ersten Sargnagel der Weimarer Republik sorgten gleicherma­ßen die NSDAP und die KPD, denn beide Parteien bekämpften die Weimarer Republik. Der „Generalfel­dmarschall“von Hindenburg war monarchist­isch eingestell­t. Er hatte den „kleinen Gefreiten“Hitler immer verachtet. Doch ihm blieb bei den steigenden Wahlergebn­issen der NSDAP nichts übrig, als Hitler 1933 zum Reichskanz­ler zu ernennen. Ein weiterer Sargnagel für den Untergang der Weimarer Republik war, dass auch die katholisch­e Zentrumspa­rtei dem Ermächtigu­ngsgesetz naiv zustimmte. Nur die SPD stimmte dagegen. Mit dem Ermächtigu­ngsgesetz schaltete sich das Parlament selber aus. Hitler konnte ohne Zustimmung des Reichstage­s Gesetze erlassen. Und schließlic­h leistete die Reichswehr 1934 freiwillig einen Eid auf den „Führer des Deutschen Reiches“. Damit wurde endgültig das „Leichentuc­h“über die Verfassung der Weimarer Republik gelegt.

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