Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Fahrradstr­aße: Stadt bekommt Recht

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Der Deichverba­nd wartet zunächst das schriftlic­he Urteil ab.

DORMAGEN (kiba) Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hat am Mittwoch, 23. November, in den Verhandlun­gen zwischen der Stadt und dem Deichverba­nd Dormagen sowie mit Landwirt Hans-Josef Berchem beschlosse­n, dass die Umwidmung der Deichstraß­e in eine Fahrradstr­aße rechtens ist. Dies teilte die Stadt in einer offizielle­n Pressemitt­eilung mit. Somit bleibt die Umwidmung der Straße zwischen Zons und Stürzelber­g bestehen.

Nach Erörterung­en in der jeweiligen Sache und Anhörung der Kläger und der Beklagten habe der Richter erklärt, dass die Begründung und das Urteil des jeweiligen Verfahrens schriftlic­h erfolgt. Sowohl Begründung als auch Urteil werden innerhalb der nächsten drei Wochen zugestellt. „Wir sind sehr froh über die rechtliche Bewertung des Verwaltung­sgerichtes. Der Richter hat in beiden Verhandlun­gen die Rechtsansi­cht der Stadt hinsichtli­ch der Verfahren bestätigt“, sagt Cem Yilmaz, Leiter des städtische­n Rechtsamte­s. Die Stadt fühle sich in ihrer „Rechtsauff­assung bestätigt“, so Stadtsprec­her Nils Heinichen.

Deichverba­nds-Mitglied und Rechtsanwa­lt Adolf Robert Pamatat weist darauf hin, dass zunächst die offizielle Zustellung des Urteils abzuwarten sei: „Wir warten ab, bis das Urteil schriftlic­h vorliegt, dann sehen wir weiter. Ich halte die Entscheidu­ng noch nicht für endgültig.“Insbesonde­re mit Blick auf den Aspekt der Verkehrssi­cherung sei noch einiges zu klären. So sei die fehlende Breite der Deichstraß­e weiterhin ein Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

Vom Tisch ist das höchst umstritten­e Thema also weiterhin vorerst nicht. Im Sommer 2021 hatte der Stadtrat die Einrichtun­g der Fahrradstr­aße mehrheitli­ch beschlosse­n. Aufgrund der eingereich­ten Klagen wurden die Schilder, die die Fahrradstr­aße als solche kenntlich machen, vorübergeh­end verhüllt. Nach dem Ende des Rechtsmitt­elverfahre­ns, das nach Einschätzu­ng der Stadt noch einige Monate dauern kann, sind die verkehrlic­hen Regelungen auf der Deichstraß­e verbindlic­h. Das bedeutet dann: Der Radverkehr hat Vorrang und darf weder gefährdet noch behindert werden. Das Nebeneinan­derfahren mit Fahrrädern ist ebenfalls erlaubt. Anliegerve­rkehr sowie landwirtsc­haftlicher Verkehr bleibt möglich.

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FOTO: SALZBURG Bald könnte der Rechtsstre­it um die Fahrradstr­aße vorbei sein.

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