Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Fahrradstraße: Stadt bekommt Recht
Der Deichverband wartet zunächst das schriftliche Urteil ab.
DORMAGEN (kiba) Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch, 23. November, in den Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Deichverband Dormagen sowie mit Landwirt Hans-Josef Berchem beschlossen, dass die Umwidmung der Deichstraße in eine Fahrradstraße rechtens ist. Dies teilte die Stadt in einer offiziellen Pressemitteilung mit. Somit bleibt die Umwidmung der Straße zwischen Zons und Stürzelberg bestehen.
Nach Erörterungen in der jeweiligen Sache und Anhörung der Kläger und der Beklagten habe der Richter erklärt, dass die Begründung und das Urteil des jeweiligen Verfahrens schriftlich erfolgt. Sowohl Begründung als auch Urteil werden innerhalb der nächsten drei Wochen zugestellt. „Wir sind sehr froh über die rechtliche Bewertung des Verwaltungsgerichtes. Der Richter hat in beiden Verhandlungen die Rechtsansicht der Stadt hinsichtlich der Verfahren bestätigt“, sagt Cem Yilmaz, Leiter des städtischen Rechtsamtes. Die Stadt fühle sich in ihrer „Rechtsauffassung bestätigt“, so Stadtsprecher Nils Heinichen.
Deichverbands-Mitglied und Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat weist darauf hin, dass zunächst die offizielle Zustellung des Urteils abzuwarten sei: „Wir warten ab, bis das Urteil schriftlich vorliegt, dann sehen wir weiter. Ich halte die Entscheidung noch nicht für endgültig.“Insbesondere mit Blick auf den Aspekt der Verkehrssicherung sei noch einiges zu klären. So sei die fehlende Breite der Deichstraße weiterhin ein Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
Vom Tisch ist das höchst umstrittene Thema also weiterhin vorerst nicht. Im Sommer 2021 hatte der Stadtrat die Einrichtung der Fahrradstraße mehrheitlich beschlossen. Aufgrund der eingereichten Klagen wurden die Schilder, die die Fahrradstraße als solche kenntlich machen, vorübergehend verhüllt. Nach dem Ende des Rechtsmittelverfahrens, das nach Einschätzung der Stadt noch einige Monate dauern kann, sind die verkehrlichen Regelungen auf der Deichstraße verbindlich. Das bedeutet dann: Der Radverkehr hat Vorrang und darf weder gefährdet noch behindert werden. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist ebenfalls erlaubt. Anliegerverkehr sowie landwirtschaftlicher Verkehr bleibt möglich.