Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bundesrat stimmt Bürgergeld-Gesetz zu

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Entscheidu­ng Nach dem Bundestag hat am Freitag in Berlin auch der Bundesrat dem geänderten Bürgergeld­Gesetz zugestimmt. Die Leistungen werden zum 1. Januar 2023 erhöht.

Bezüge Zum 1. Januar steigen die Bezüge etwa für Alleinsteh­ende um 53 auf 502 Euro. Die Bundesagen­tur für Arbeit versichert: „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswech­sel auszahlen.“Ein Neuantrag sei unnötig. Es profitiere­n die rund 5,4 Millionen Menschen in der Grundsiche­rung für Arbeitsuch­ende.

Sanktionen Verschärft wurden auf Druck der Union die möglichen Sanktionen bei Pflichtver­letzungen. Bereits ab Januar sollen Kürzungen des Bürgergeld­s möglich sein. Betragen sollen diese beim ersten Mal zehn Prozent – und zwar für einen Monat. Beim zweiten Mal ist eine Kürzung um 20 Prozent für zwei Monate möglich.

Zuverdiens­t Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, kann zukünftig mehr von seinem Einkommen – etwa durch einen Minijob – behalten. Die Freibeträg­e in diesem Bereich werden mit dem Gesetz auf 30 Prozent angehoben. (dpa/epd)

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FOTO: DPA Ab Januar gibt es statt Hartz IV das Bürgergeld.

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