Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bundesrat stimmt Bürgergeld-Gesetz zu
Entscheidung Nach dem Bundestag hat am Freitag in Berlin auch der Bundesrat dem geänderten BürgergeldGesetz zugestimmt. Die Leistungen werden zum 1. Januar 2023 erhöht.
Bezüge Zum 1. Januar steigen die Bezüge etwa für Alleinstehende um 53 auf 502 Euro. Die Bundesagentur für Arbeit versichert: „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen.“Ein Neuantrag sei unnötig. Es profitieren die rund 5,4 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Sanktionen Verschärft wurden auf Druck der Union die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sollen Kürzungen des Bürgergelds möglich sein. Betragen sollen diese beim ersten Mal zehn Prozent – und zwar für einen Monat. Beim zweiten Mal ist eine Kürzung um 20 Prozent für zwei Monate möglich.
Zuverdienst Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, kann zukünftig mehr von seinem Einkommen – etwa durch einen Minijob – behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden mit dem Gesetz auf 30 Prozent angehoben. (dpa/epd)