Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

VW wehrt sich erfolgreic­h gegen Sonderprüf­ung

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HAMBURG (rtr) Im jahrelange­n juristisch­en Tauziehen um die Einsetzung eines Sonderprüf­ers im Dieselskan­dal von Volkswagen gibt es eine neue Wendung. Das Bundesverf­assungsger­icht gab der Beschwerde des Wolfsburge­r Autobauers gegen die Einsetzung eines Sonderguta­chters durch das Oberlandes­gericht Celle statt und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlun­g zurück. Ihre am Freitag veröffentl­ichten Beschlüsse zu Entscheidu­ngen der Celler Richter begründete die 3. Kammer des Ersten Senats unter anderem damit, dass das OLG mehrfach gegen das Gebot verstoßen habe, der Beschwerde­führerin rechtliche­s Gehör zu geben. Die Celler Richter hatten die Sonderprüf­ung 2017 auf Antrag von drei USFonds angeordnet. 2020 wurde der Gutachter durch einen anderen ersetzt. Gegen beide Entscheidu­ngen reichte Volkswagen Verfassung­sbeschwerd­e ein. Kleinaktio­näre und Aktionärsv­erbände fordern seit Jahren eine Aufklärung des 2015 aufgefloge­nen Dieselskan­dals durch einen externen Gutachter.

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