Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
VW wehrt sich erfolgreich gegen Sonderprüfung
HAMBURG (rtr) Im jahrelangen juristischen Tauziehen um die Einsetzung eines Sonderprüfers im Dieselskandal von Volkswagen gibt es eine neue Wendung. Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde des Wolfsburger Autobauers gegen die Einsetzung eines Sondergutachters durch das Oberlandesgericht Celle statt und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück. Ihre am Freitag veröffentlichten Beschlüsse zu Entscheidungen der Celler Richter begründete die 3. Kammer des Ersten Senats unter anderem damit, dass das OLG mehrfach gegen das Gebot verstoßen habe, der Beschwerdeführerin rechtliches Gehör zu geben. Die Celler Richter hatten die Sonderprüfung 2017 auf Antrag von drei USFonds angeordnet. 2020 wurde der Gutachter durch einen anderen ersetzt. Gegen beide Entscheidungen reichte Volkswagen Verfassungsbeschwerde ein. Kleinaktionäre und Aktionärsverbände fordern seit Jahren eine Aufklärung des 2015 aufgeflogenen Dieselskandals durch einen externen Gutachter.