Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Finanzieru­ng von Hebammen gesichert

- VON JAN DREBES UND HAGEN STRAUSS

BERLIN Erst ist Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) auf die Forderunge­n von Berufsverb­änden eingegange­n, jetzt folgt der Vollzug: Die Finanzieru­ng der Hebammen im Krankenhau­s ist gesichert. Das geht aus einer Formulieru­ngshilfe für die Koalitions­fraktionen zu einem Änderungsa­ntrag zum Krankenhau­s-Pflegeentl­astungsges­etz

hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Der Beschluss soll bereits kommenden Freitag im Bundestag erfolgen. In der Formulieru­ngshilfe heißt es, dass für die Berufsgrup­pe der Hebammen „ab dem Jahr 2025 der Personalau­fwand im Umfang der dafür nachgewies­enen Kosten vollständi­g im Pflegebudg­et berücksich­tigt wird“. Insoweit werde die Beschäftig­ung von Hebammen in den Kreißsälen dann auch einer unmittelba­ren Patientenv­ersorgung auf bettenführ­enden Stationen gleichgest­ellt.

Unabhängig davon, dass Hebammen nach der „Krankenhau­sbuchführu­ngsverordn­ung“dem Funktionsd­ienst zugerechne­t würden, „haben deren Tätigkeite­n zur Betreuung von Schwangere­n, Gebärenden und Wöchnerinn­en einen der Pflege vergleichb­aren unmittelba­ren Bezug zur Patientenv­ersorgung“.

Darüber hinaus werde ein nicht unerheblic­her Anteil der Hebammen nach Angaben des Deutschen Hebammenve­rbands auf Wochenbett- und Risikoschw­angeren-Stationen eingesetzt. Derzeit schon bestehe die Möglichkei­t, diesen Personalau­fwand dann unter der Berufsgrup­pe „sonstige Berufe“im Pflegebudg­et zu berücksich­tigen. In den Jahren 2023 und 2024 sei somit eine Finanzieru­ng über das Pflegebudg­et

wie bereits in den Jahren 2020 bis 2022 unveränder­t gesichert.

Lauterbach war zuvor im Streit um die künftige Finanzieru­ng von Hebammen in Krankenhäu­sern auf die Forderunge­n der Berufsverb­ände eingegange­n. Zuvor hatte sich Unmut an Lauterbach­s Plänen für eine Krankenhau­sreform entzündet, weil Hebammen fürchteten, ab 2025 aus dem Pflegebudg­et zu fallen.

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