Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Finanzierung von Hebammen gesichert
BERLIN Erst ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf die Forderungen von Berufsverbänden eingegangen, jetzt folgt der Vollzug: Die Finanzierung der Hebammen im Krankenhaus ist gesichert. Das geht aus einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zu einem Änderungsantrag zum Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz
hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Der Beschluss soll bereits kommenden Freitag im Bundestag erfolgen. In der Formulierungshilfe heißt es, dass für die Berufsgruppe der Hebammen „ab dem Jahr 2025 der Personalaufwand im Umfang der dafür nachgewiesenen Kosten vollständig im Pflegebudget berücksichtigt wird“. Insoweit werde die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen dann auch einer unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gleichgestellt.
Unabhängig davon, dass Hebammen nach der „Krankenhausbuchführungsverordnung“dem Funktionsdienst zugerechnet würden, „haben deren Tätigkeiten zur Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen einen der Pflege vergleichbaren unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung“.
Darüber hinaus werde ein nicht unerheblicher Anteil der Hebammen nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands auf Wochenbett- und Risikoschwangeren-Stationen eingesetzt. Derzeit schon bestehe die Möglichkeit, diesen Personalaufwand dann unter der Berufsgruppe „sonstige Berufe“im Pflegebudget zu berücksichtigen. In den Jahren 2023 und 2024 sei somit eine Finanzierung über das Pflegebudget
wie bereits in den Jahren 2020 bis 2022 unverändert gesichert.
Lauterbach war zuvor im Streit um die künftige Finanzierung von Hebammen in Krankenhäusern auf die Forderungen der Berufsverbände eingegangen. Zuvor hatte sich Unmut an Lauterbachs Plänen für eine Krankenhausreform entzündet, weil Hebammen fürchteten, ab 2025 aus dem Pflegebudget zu fallen.