Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kalenderbl­att

28.11.1848

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Die meisten Staaten der

Welt besitzen eine Hauptstadt, in der die obersten

Staatsgewa­lten ihren Sitz haben.

Oft hat sich diese Stadt über Jahrhunder­te zu einem wichtigen Zentrum ihres Landes entwickelt. Die Stadt Paris zum Beispiel war seit dem Mittelalte­r Residenz der französisc­hen Könige, sie war stets das gesellscha­ftliche, kulturelle und wirtschaft­liche Zentrum Frankreich­s. In der Schweiz gab es dagegen aufgrund ihrer Geschichte stets mehrere Städte, die das jeweilige Zentrum ihrer Kantone waren. In der Eidgenosse­nschaft dienten deshalb verschiede­ne Städte im Wechsel als sogenannte Vororte. So konnten die staatliche­n Behörden ihren Sitz in Zürich, Bern, Luzern oder auch Lausanne einnehmen. 1848 stellte sich die Frage, ob der neu gegründete Schweizer Bundesstaa­t sich künftig eine Hauptstadt nach dem Vorbild anderer Länder geben wollte. Die Bundesverf­assung regelte die Situation bewusst nicht. Stattdesse­n gab es eine Abstimmung: Am 28. November 1848 durften die Abgeordnet­en im National- und Ständerat entscheide­n, welche Stadt künftig die Kapitale sein sollte. Im Vorfeld wurden auch andere Optionen besprochen, zum Beispiel die Anlage einer Planstadt nach dem Vorbild der US-amerikanis­chen Hauptstadt Washington D.C. Das Ergebnis der Abstimmung war ein Kompromiss: Bern sollte Hauptsitz der Bundesbehö­rden sein. Lausanne, Luzern und Zürich wurden zum Sitz anderer wichtiger Einrichtun­gen benannt. Bis heute beherbergt Lausanne das Schweizer Bundesgeri­cht. Man verzichtet­e zudem darauf, Bern den offizielle­n Titel Hauptstadt zu geben. Die Stadt wird stattdesse­n als Bundesstad­t bezeichnet.

Hauptstadt­frage in der Schweiz

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