Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neue Prüfung der Klage des Insolvenzv­erwalters

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KARLSRUHE (dpa) Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriema­rktkette Schlecker zieht sich das Insolvenzv­erfahren weiter in die Länge – aber für die Gläubiger gibt es neue Hoffnung, dass am Ende mehr Geld zum Verteilen da ist. Grund ist eine Schadeners­atzklage des Insolvenzv­erwalters gegen mehrere Drogeriear­tikelherst­eller, die bislang erfolglos blieb. Nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) könnte sich aber das Blatt nun wenden. Der Kartellsen­at entschied am Dienstag, dass alles noch einmal neu geprüft werden muss (Az.: KZR 42/20). Das Kartellamt hatte gegen etliche Drogeriear­tikelherst­eller Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informatio­nen ausgetausc­ht hatten. Dabei ging es um beabsichti­gte Preiserhöh­ungen oder den Stand der Verhandlun­gen mit Handelsket­ten. Insolvenzv­erwalter Arndt Geiwitz meint, dass Schlecker daher im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste. Er fordert rund 212 Millionen Euro Schadeners­atz.

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