Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Prozess gegen Modeschule startet bald
DÜSSELDORF Am Landgericht wird in Kürze die Schadenersatzklage einer ehemaligen Schülerin des Fashion Design Instituts (FDI) verhandelt. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die private Modeschule mit Sitz in Oberbilk und beklagt die Trägerin der Schule im Zivilverfahren.
Die Klägerin besuchte laut Gericht Anfang 2019 einen Informationstag in Düsseldorf. Sie behauptet, dass der gesetzliche Vertreter der Beklagten damals einen Vortrag hielt, in dem er den Abschluss des „Bachelors” an das Ende der Ausbildung beim FDI setzte und betonte, dass hierfür keine besonderen schulischen Voraussetzungen erforderlich seien. Als dieser auch beim persönlichen Bewerbungsgespräch einige Tage später gegenüber der Klägerin erklärt habe, dass sie „mit dem Besuch des FDI“zugleich auch den „Bachelor“-Studienabschluss erwerbe, habe die junge Frau den Aufnahmeantrag unterzeichnet.
Die Schulgebühren in Höhe von 11.180 Euro, die die Schülerin an die Schule zahlte, fordert sie nun zurück. Denn später habe sich herausgestellt, dass die Angaben des Vertreters der Beklagten falsch gewesen waren. So sei das FDI keine in NRW staatlich anerkannte Hochschule und verfüge auch nicht über die Berechtigung, Hochschulabschlüsse wie einen Bachelor auszustellen (unsere Redaktion berichtete). Die Ex-Modeschülerin verlangt zudem Schadensersatz.
Bei dem Prozesstag am 8. Dezember sollen Zeugen zu den Umständen der Einschreibung der Klägerin vernommen werden, insbesondere zu den in diesem Zusammenhang getätigten Angaben. Auch das weitere Geschehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und die für die Klägerin eingetretenen Folgen sollen thematisiert werden.