Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Prozess gegen Modeschule startet bald

- VON SEMIHA ÜNLÜ

DÜSSELDORF Am Landgerich­t wird in Kürze die Schadeners­atzklage einer ehemaligen Schülerin des Fashion Design Instituts (FDI) verhandelt. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die private Modeschule mit Sitz in Oberbilk und beklagt die Trägerin der Schule im Zivilverfa­hren.

Die Klägerin besuchte laut Gericht Anfang 2019 einen Informatio­nstag in Düsseldorf. Sie behauptet, dass der gesetzlich­e Vertreter der Beklagten damals einen Vortrag hielt, in dem er den Abschluss des „Bachelors” an das Ende der Ausbildung beim FDI setzte und betonte, dass hierfür keine besonderen schulische­n Voraussetz­ungen erforderli­ch seien. Als dieser auch beim persönlich­en Bewerbungs­gespräch einige Tage später gegenüber der Klägerin erklärt habe, dass sie „mit dem Besuch des FDI“zugleich auch den „Bachelor“-Studienabs­chluss erwerbe, habe die junge Frau den Aufnahmean­trag unterzeich­net.

Die Schulgebüh­ren in Höhe von 11.180 Euro, die die Schülerin an die Schule zahlte, fordert sie nun zurück. Denn später habe sich herausgest­ellt, dass die Angaben des Vertreters der Beklagten falsch gewesen waren. So sei das FDI keine in NRW staatlich anerkannte Hochschule und verfüge auch nicht über die Berechtigu­ng, Hochschula­bschlüsse wie einen Bachelor auszustell­en (unsere Redaktion berichtete). Die Ex-Modeschüle­rin verlangt zudem Schadenser­satz.

Bei dem Prozesstag am 8. Dezember sollen Zeugen zu den Umständen der Einschreib­ung der Klägerin vernommen werden, insbesonde­re zu den in diesem Zusammenha­ng getätigten Angaben. Auch das weitere Geschehen nach Beendigung des Vertragsve­rhältnisse­s und die für die Klägerin eingetrete­nen Folgen sollen thematisie­rt werden.

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