Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Planvoll und eiskalt
Der Mann, der im Januar bei Kusel zwei Polizisten erschossen hat, muss lebenslang ins Gefängnis.
KAISERSLAUTERN (dpa) Wegen Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der 39-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Verbrechen in der Nacht auf einer entlegenen Kreisstraße waren eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Der Hauptangeklagte habe „planvoll und eiskalt“gehandelt und mit den Morden die gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, sagte der Vorsitzende Richter Raphael Mall in seiner Urteilsbegründung. „Das gesamte Tatbild weicht von gewöhnlichen Morden so sehr ab, dass bei günstiger Prognose eine
Freilassung nach 15 Jahren unmöglich erscheint“, begründete er die besondere Schwere der Schuld. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Seine Anwälte verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel. Die Verteidigung des Hauptangeklagten äußerte sich zunächst nicht zu möglichen Rechtsmitteln.
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife
habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.
Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte unter anderem gesagt, die Tat habe „Hinrichtungscharakter“gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.