Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Planvoll und eiskalt

Der Mann, der im Januar bei Kusel zwei Polizisten erschossen hat, muss lebenslang ins Gefängnis.

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KAISERSLAU­TERN (dpa) Wegen Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der 39-jährige Angeklagte zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Kaiserslau­tern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Verbrechen in der Nacht auf einer entlegenen Kreisstraß­e waren eine 24-jährige Polizeianw­ärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikom­missar mit Kopfschüss­en getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugko­ntrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Der Hauptangek­lagte habe „planvoll und eiskalt“gehandelt und mit den Morden die gewerbsmäß­ige Jagdwilder­ei verdecken wollen, sagte der Vorsitzend­e Richter Raphael Mall in seiner Urteilsbeg­ründung. „Das gesamte Tatbild weicht von gewöhnlich­en Morden so sehr ab, dass bei günstiger Prognose eine

Freilassun­g nach 15 Jahren unmöglich erscheint“, begründete er die besondere Schwere der Schuld. Im Kastenwage­n sollen zum Tatzeitpun­kt 22 frisch geschossen­e Rehe und Hirsche gelegen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Einen Nebenangek­lagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgerich­t zwar der Mittätersc­haft der gewerbsmäß­igen Jagdwilder­ei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeg­inn umfassend ausgesagt hatte. Der Mann soll sich an der Beseitigun­g der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Seine Anwälte verzichtet­en nach dem Urteil auf Rechtsmitt­el. Die Verteidigu­ng des Hauptangek­lagten äußerte sich zunächst nicht zu möglichen Rechtsmitt­eln.

Der Hauptangek­lagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistr­eife

habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflin­te zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschoss­en. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseit­s den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsit­uation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Die Verteidigu­ng des Hauptangek­lagten hatte für „ein gerechtes Urteil“plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverl­etzung mit Todesfolge“. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Diese hatte unter anderem gesagt, die Tat habe „Hinrichtun­gscharakte­r“gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Der Hauptangek­lagte kommt in den Gerichtssa­al.

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