Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
41.000 Euro für die beiden Opfer
Vereinbarung Außergerichtlich einigten sich Nebenklage und Verteidigung auf Zahlung von Schmerzensgeld – 25.000 bzw. 16.000 Euro.
Frist Bis Mitte Januar 2023 muss die Summe fließen. Zudem muss der Angeklagte für alle weiteren Kosten aus der Tat vom 12. Mai 2022 aufkommen.