Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

41.000 Euro für die beiden Opfer

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Vereinbaru­ng Außergeric­htlich einigten sich Nebenklage und Verteidigu­ng auf Zahlung von Schmerzens­geld – 25.000 bzw. 16.000 Euro.

Frist Bis Mitte Januar 2023 muss die Summe fließen. Zudem muss der Angeklagte für alle weiteren Kosten aus der Tat vom 12. Mai 2022 aufkommen.

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