Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Dreijähriger erscheint als Zeuge vor Düsseldorfer Amtsgericht
Im Prozess gegen den Kindsvater ist der Junge als Tatzeuge einer Körperverletzung benannt. Die soll er im Alter von neun Monaten miterlebt haben.
DÜSSELDORF Offenbar als Zeuge in einem Strafprozess war ein dreijähriger Junge am Mittwoch beim Amtsgericht vorgesehen. Das ergab sich aus der Ladung an den Verteidiger, auf der dieses Kind nicht nur namentlich in der Zeugenliste benannt war, sondern diese sogar anführt.
Anlass dieses Strafverfahrens war ein Streit der Eltern, der im Mai 2020 in der ehelichen Wohnung eskaliert sein und zu Verletzungen der Mutter (33) geführt haben soll. Die ist inzwischen von dem 35-Jährigen geschieden, der nun wegen der Körperverletzung
angeklagt ist. Und als Zeuge wird in der Ladung an den Verteidiger auch das gemeinsame Kind der Eheleute aufgeführt. Dabei war der Junge zum Zeitpunkt des elterlichen Streits gerade mal neun Monate alt.
Eine Sprecherin des Amtsgerichts dementierte auf Anfrage am Mittwoch energisch, dass dieses jetzt drei Jahre alte Kind überhaupt jemals als jüngster Zeuge aller Zeiten vorgesehen gewesen sei. Lange vor dem Prozesstermin sei der Name des Kindes zwar in den Akten aufgetaucht, aber eine förmliche Vorladung des Dreijährigen zum Gerichtstermin mit seinen inzwischen getrennten Eltern habe es „nie“gegeben.
Das allerdings sieht Martin Lauppe-Assmann als Anwalt des angeklagten Vaters komplett anders. Denn auch in seiner Ladung zum Termin (Az: 128 Ds 293/21) ist eine Liste der Zeugen enthalten. Wörtlich heißt es in dieser: „Zu der Verhandlung werden die Zeugen und Zeuginnen sowie Sachverständigen geladen, die nachstehend aufgeführt sind.“Und direkt hinter dem Namen einer Dolmetscherin findet sich dort (neben den Angaben zu vier weiteren Zeugen) eben auch der Name des kleinen Jungen.
Für den Verteidiger sind solche Informationen durchaus von Bedeutung, damit er vorab weiß, wer in den Zeugenstand tritt, und er sich auf die anstehenden Befragungen dann auch entsprechend vorbereiten kann. Dass hier sogar ein Kleinkind befragt werden könnte, hat Anwalt Lauppe-Assmann zwar überrascht, aber er reagierte gelassen: „Mein Vertrauen in die Weisheit und Klugheit des Gerichts ist so groß, dass ich der Vorsitzenden auch zutraue, ein Kleinkind über Sachverhalte zu vernehmen, die der kleine Junge im Alter von neun Monaten miterlebt haben soll!“
Und tatsächlich wartete der Dreijährige am Mittwoch samt seiner Mutter und deren Anwalt pünktlich vor dem Gerichtssaal im Amtsgericht auf den Beginn der Verhandlung. Doch zu einer Prüfung, ob der kleine Junge überhaupt als Zeuge geeignet sein könnte, kam es am dann doch nicht: Der Gerichtstermin war nämlich erst vor wenigen Tagen kurzfristig aufgehoben und die Verhandlung auf den 9.März 2023 verschoben worden.
Immerhin: Im Frühjahr des nächsten Jahres steht der kleine Junge dann schon knapp vor seinem vierten Geburtstag.