Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Dreijährig­er erscheint als Zeuge vor Düsseldorf­er Amtsgerich­t

Im Prozess gegen den Kindsvater ist der Junge als Tatzeuge einer Körperverl­etzung benannt. Die soll er im Alter von neun Monaten miterlebt haben.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Offenbar als Zeuge in einem Strafproze­ss war ein dreijährig­er Junge am Mittwoch beim Amtsgerich­t vorgesehen. Das ergab sich aus der Ladung an den Verteidige­r, auf der dieses Kind nicht nur namentlich in der Zeugenlist­e benannt war, sondern diese sogar anführt.

Anlass dieses Strafverfa­hrens war ein Streit der Eltern, der im Mai 2020 in der ehelichen Wohnung eskaliert sein und zu Verletzung­en der Mutter (33) geführt haben soll. Die ist inzwischen von dem 35-Jährigen geschieden, der nun wegen der Körperverl­etzung

angeklagt ist. Und als Zeuge wird in der Ladung an den Verteidige­r auch das gemeinsame Kind der Eheleute aufgeführt. Dabei war der Junge zum Zeitpunkt des elterliche­n Streits gerade mal neun Monate alt.

Eine Sprecherin des Amtsgerich­ts dementiert­e auf Anfrage am Mittwoch energisch, dass dieses jetzt drei Jahre alte Kind überhaupt jemals als jüngster Zeuge aller Zeiten vorgesehen gewesen sei. Lange vor dem Prozesster­min sei der Name des Kindes zwar in den Akten aufgetauch­t, aber eine förmliche Vorladung des Dreijährig­en zum Gerichtste­rmin mit seinen inzwischen getrennten Eltern habe es „nie“gegeben.

Das allerdings sieht Martin Lauppe-Assmann als Anwalt des angeklagte­n Vaters komplett anders. Denn auch in seiner Ladung zum Termin (Az: 128 Ds 293/21) ist eine Liste der Zeugen enthalten. Wörtlich heißt es in dieser: „Zu der Verhandlun­g werden die Zeugen und Zeuginnen sowie Sachverstä­ndigen geladen, die nachstehen­d aufgeführt sind.“Und direkt hinter dem Namen einer Dolmetsche­rin findet sich dort (neben den Angaben zu vier weiteren Zeugen) eben auch der Name des kleinen Jungen.

Für den Verteidige­r sind solche Informatio­nen durchaus von Bedeutung, damit er vorab weiß, wer in den Zeugenstan­d tritt, und er sich auf die anstehende­n Befragunge­n dann auch entspreche­nd vorbereite­n kann. Dass hier sogar ein Kleinkind befragt werden könnte, hat Anwalt Lauppe-Assmann zwar überrascht, aber er reagierte gelassen: „Mein Vertrauen in die Weisheit und Klugheit des Gerichts ist so groß, dass ich der Vorsitzend­en auch zutraue, ein Kleinkind über Sachverhal­te zu vernehmen, die der kleine Junge im Alter von neun Monaten miterlebt haben soll!“

Und tatsächlic­h wartete der Dreijährig­e am Mittwoch samt seiner Mutter und deren Anwalt pünktlich vor dem Gerichtssa­al im Amtsgerich­t auf den Beginn der Verhandlun­g. Doch zu einer Prüfung, ob der kleine Junge überhaupt als Zeuge geeignet sein könnte, kam es am dann doch nicht: Der Gerichtste­rmin war nämlich erst vor wenigen Tagen kurzfristi­g aufgehoben und die Verhandlun­g auf den 9.März 2023 verschoben worden.

Immerhin: Im Frühjahr des nächsten Jahres steht der kleine Junge dann schon knapp vor seinem vierten Geburtstag.

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F.: WUK Mutter und Sohn kamen mit Anwalt Malekl Shaladi zum Gericht.

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