Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Ein Verfassungsrecht auf Abtreibung
ANALYSE Frankreichs Nationalversammlung hat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen besonders streng zu schützen. 86 Prozent der Menschen stehen hinter dem Vorhaben.
Im goldenen Dekor der Nationalversammlung wird selten gesungen – und wenn, dann keine feministischen Lieder. Doch vergangene Woche stimmten Dutzende Parlamentarierinnen die Hymne der Frauenbewegung, „Debout les Femmes“(„Steht auf, ihr Frauen“), an, um das Votum zu feiern, mit dem das Abtreibungsrecht in die Verfassung geschrieben werden soll. Damit könnte Frankreich das erste Land werden, in dem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch Verfassungsrang bekommt. „Das Signal, das die Nationalversammlung gesetzt hat, ist riesig und erklingt auch außerhalb unseres Landes“, sagte die Fraktionschefin der Linkspartei La France Insoumise, Mathilde Panot, die die Initiative eingebracht hatte.
Auslöser war die im Sommer gefällte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA gewesen, das bundesweit geltende Recht auf Abtreibung zu kippen. Tausende hatten daraufhin in Paris und anderen französischen Städten protestiert. In der Nationalversammlung wurden gleich zwei Anträge eingebracht, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch durch die Aufnahme in die Verfassung zu schützen. „Es genügt eine politische, wirtschaftliche oder religiöse Krise, damit die Frauenrechte infrage gestellt werden“, zitierte Panot zur Begründung die Feministin Simone de Beauvoir.
Die Linkspolitikerin wollte ursprünglich auch noch das Recht auf Empfängnisverhütung festschreiben, verzichtete dann aber darauf, um auch die Stimmen des Regierungslagers zu bekommen. Die Regierungspartei Renaissance hatte einen eigenen Antrag eingebracht, zog ihn dann aber zugunsten Panots zurück. Fraktionschefin Aurore Bergé kam extra aus dem Mutterschutz in die Nationalversammlung zurück, um in einer sehr persönlichen Rede für den Entwurf der Linkspartei zu werben, mit der sie sich ansonsten heftige Auseinandersetzungen
liefert. Die 35-Jährige berichtete von ihrer eigenen Mutter, die vor Jahrzehnten ohne Anästhesie einen damals noch illegalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen musste. „Der Zugang zur Abtreibung ist keine Frage der politischen Fraktion“, sagte Bergé, die Panots Entwurf damit eine klare Mehrheit von 337 zu 32 Stimmen ermöglichte. Lediglich Teile der Konservativen und des rechtspopulistischen Rassemblement National stimmten dagegen.
„Das Gesetz garantiert den gleichberechtigten Zugang zum Recht auf Abtreibung“, soll künftig in der Verfassung stehen. Doch die Konservativen, die den Senat dominieren, könnten das Vorhaben im Oberhaus noch zu Fall bringen.
Bereits im Oktober votierten sie gegen eine ähnliche Initiative der Grünen. Falls die Senatorinnen und Senatoren diesmal doch zustimmen sollten, wäre ein Referendum der nächste Schritt vor einer Verfassungsänderung. Alternativ könnte die Regierung das Projekt vom Kongress, also der Nationalversammlung und dem Senat zusammen, mit Drei-Fünftel-Mehrheit verabschieden lassen. Sie weiß dabei die Bevölkerung hinter sich: 86 Prozent der Französinnen und Franzosen unterstützen eine Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung. Sogar die Anhängerinnen und Anhänger des rechtspopulistischen Rassemblement National von Marine Le Pen sind mehrheitlich dafür.
Fraktionschefin Le Pen versuchte mit Blick auf eine konservativ-katholische Wählerschaft allerdings, die Debatte in der Nationalversammlung zu vermeiden. Es bestehe kein Anlass, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung zu schreiben, sagte die Anwältin in einem Interview. Ihre Abgeordneten sind in der Frage gespalten: 38 RN-Parlamentarier stimmten für den Entwurf und 23 dagegen; 13 enthielten sich. Le Pen selbst war bei der Abstimmung nicht anwesend – aus „medizinischen Gründen“, wie sie selbst erklärte.
Ein Ja zur Abtreibungsinitiative hätte die Rechtspopulistin bei ihren Verbündeten in Ungarn, Polen oder Italien in Bedrängnis gebracht, die sich klar im Lager der Abtreibungsgegner positionieren. In Ungarn ließ Ministerpräsident Viktor Orbán im September die Abtreibungsregeln verschärfen, in Polen gilt de facto ein Abtreibungsverbot, und in Italien könnte die neue ultrarechte Regierungschefin Giorgia Meloni die geltende Fristenregelung ebenfalls aufweichen. „Wir denken an die Frauen in den USA, an die Polinnen und Ungarinnen sowie an die Italienerinnen, die von starken Einschränkungen bedroht sind“, sagte Panot nach dem Votum.
In Frankreich hatte die damalige Gesundheitsministerin Simone Veil 1975 das Recht auf Abtreibung gegen konservative Kräfte in den eigenen Reihen durchgesetzt. Die „Loi Veil“ermöglichte im vergangenen Jahr 223.300 Abtreibungen – eine Zahl, die seit Jahren weitgehend gleich geblieben ist. Im Frühjahr wurde die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch von zwölf auf 14 Wochen verlängert. Damit soll den Schwangeren mehr Zeit gegeben werden, einen Arzt oder eine Ärztin für den Eingriff zu finden. Da immer weniger Mediziner die wenig lukrative Abtreibung vornehmen, sind vor allem Französinnen auf dem Land gezwungen, ins Ausland zu gehen. Daran dürfte sich auch nichts ändern, wenn der Schwangerschaftsabbruch Verfassungsrang bekommt.
„Der Zugang zur Abtreibung ist keine Frage der Fraktion“Aurore Bergé Renaissance-Fraktionschefin