Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Regelungen in Deutschlan­d und den USA

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Weltweit 121 Millionen unbeabsich­tigte Schwangers­chaften soll es nach Einschätzu­ng der Vereinten Nationen weltweit pro Jahr geben. Mehr als 60 Prozent davon werden durch Abtreibung­en abgebroche­n – fast die Hälfte unter unsicheren Bedingunge­n.

USA Bis Juni dieses Jahres sicherte ein Urteil des Supreme Court von 1973 das Recht auf Abtreibung – Schwangers­chaftsabbr­üche waren bundesweit mindestens bis zur Lebensfähi­gkeit des Fötus erlaubt. Diese Entscheidu­ng wurde von der Mehrheit konservati­ver Richter innerhalb des Gerichts im Sommer mit einem historisch­en Urteil aufgehoben. Damit können die Parlamente in den Bundesstaa­ten oder der Kongress per Gesetz entscheide­n, ob und wie Abtreibung erlaubt oder verboten ist. In zahlreiche­n Bundesstaa­ten sind Abtreibung­en nun weitgehend verboten.

Deutschlan­d Ein Schwangers­chaftsabbr­uch in Deutschlan­d ist nach Paragraf 218 Strafgeset­zbuch grundsätzl­ich für alle Beteiligte­n strafbar. Es gelten aber Ausnahmen, etwa wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannte­n Beratungsr­egelung folgt und der Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenomme­n wird. Ebenfalls straffrei ist eine Abtreibung, wenn gesundheit­liche Gefahren für die Mutter bestehen oder die Schwangers­chaft Folge einer Straftat, also zum Beispiel einer Vergewalti­gung ist.

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FOTO: DPA Im Sommer gingen in den USA viele Frauen auf die Straße.

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