Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Revision gegen Urteil für Polizisten­morde

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KAISERSLAU­TERN (dpa) Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizisten­morde von Kusel hat die Verteidigu­ng des Hauptangek­lagten Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerich­ts Kaiserslau­tern am Donnerstag mit. Die Revision als Rechtsmitt­el gegen die gerichtlic­he Entscheidu­ng sei am Mittwochab­end eingegange­n. Ein 39-Jähriger war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlo­ssen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24-jährige Polizeianw­ärterin und einen Polizeikom­missar (29) mit Kopfschüss­en getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäß­ige Jagdwilder­ei verdecken wollen, hieß es in der Begründung.

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