Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Stadtwerke-Info zur Soforthilfe
KAARST (NGZ) Um Verbraucher bei den gestiegenen Kosten für Erdgas und Wärme zu entlasten, hat der Bund ein Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz auf den Weg gebracht. Den Dezember-Abschlag übernimmt der Bund für private Haushalte und kleinere Unternehmen. Die Stadtwerke Kaarst, so geht es aus einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung hervor, geben die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes an ihre Kunden weiter. Im ersten Schritt werde man die im Dezember fälligen Abschläge
nicht von den Kunden einziehen, so Markus Barczik, Geschäftsführer der Stadtwerke Kaarst. „Die konkrete Höhe der Entlastung beruht auf einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Berechnungsmodell und wird auf der nächsten Jahresrechnung gesondert ausgewiesen”, ergänzt SWK-Geschäftsführer Stefan Meuser.” Wer den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und die Abschläge abbuchen lässt, müsse sich um nichts kümmern – der Dezember-Abschlag werde nicht abgebucht. Kunden, die monatlich selbst den Abschlag überweisen, setzen damit im Dezember aus. Wenn jemand bereits überwiesen hat, werde dies in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Eine vorherige Rückzahlung sei nicht möglich. Wenn per Dauerauftrag überwiesen wird, könne der Auftrag wie gewohnt weiterlaufen, die Soforthilfe verrechnen die Stadtwerke dann in der nächsten Jahresrechnung. Oder der Dauerauftrag wird für Dezember ausgesetzt.