Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadtwerke-Info zur Soforthilf­e

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KAARST (NGZ) Um Verbrauche­r bei den gestiegene­n Kosten für Erdgas und Wärme zu entlasten, hat der Bund ein Erdgas-Wärme-Soforthilf­egesetz auf den Weg gebracht. Den Dezember-Abschlag übernimmt der Bund für private Haushalte und kleinere Unternehme­n. Die Stadtwerke Kaarst, so geht es aus einer am Freitag veröffentl­ichten Mitteilung hervor, geben die Soforthilf­e im Sinne des Gesetzes an ihre Kunden weiter. Im ersten Schritt werde man die im Dezember fälligen Abschläge

nicht von den Kunden einziehen, so Markus Barczik, Geschäftsf­ührer der Stadtwerke Kaarst. „Die konkrete Höhe der Entlastung beruht auf einem vom Gesetzgebe­r vorgegeben­en Berechnung­smodell und wird auf der nächsten Jahresrech­nung gesondert ausgewiese­n”, ergänzt SWK-Geschäftsf­ührer Stefan Meuser.” Wer den Stadtwerke­n ein SEPA-Lastschrif­tmandat erteilt hat und die Abschläge abbuchen lässt, müsse sich um nichts kümmern – der Dezember-Abschlag werde nicht abgebucht. Kunden, die monatlich selbst den Abschlag überweisen, setzen damit im Dezember aus. Wenn jemand bereits überwiesen hat, werde dies in der nächsten Jahresrech­nung berücksich­tigt. Eine vorherige Rückzahlun­g sei nicht möglich. Wenn per Dauerauftr­ag überwiesen wird, könne der Auftrag wie gewohnt weiterlauf­en, die Soforthilf­e verrechnen die Stadtwerke dann in der nächsten Jahresrech­nung. Oder der Dauerauftr­ag wird für Dezember ausgesetzt.

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