Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Zweifel an der Unabhängigkeit
Jurist Stephan Rixen verlässt die Aufarbeitungskommission des Erzbistums Köln.
KÖLN (dpa/kna/los) Der Staatsrechtler Stephan Rixen hat seine Mitgliedschaft in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Köln beendet und damit auch den Vorsitz niedergelegt. Seine anfänglichen Zweifel an einer unabhängigen und effektiven Arbeit des Gremiums hätten sich bestätigt, sagte Rixen am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte Rixen in das Gremium entsandt. Die Errichtung der Kommission geht auf eine Vereinbarung zwischen dem früheren Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Deutschen Bischofskonferenz zurück. Mitglieder sind Vertreter des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene. Sie werden teils von der Kirche, teils von der Landesregierung benannt und sämtlich vom Ortsbischof berufen.
Rixen berichtete von einem Gespräch der Kommission mit Kardinal Woelki, dessen Büroleiterin und der Interventionsbeauftragten des Erzbistums über die im Sommer veröffentlichten Missbrauchsvorwürfe gegen den langjährigen
Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz. Dieses Gespräch habe ein „massives Störgefühl“bei ihm hinterlassen, so Rixen. Er wolle sich nicht ständig fragen müssen, ob ihm jemand wirklich die Wahrheit sage: „Mir fehlt das Vertrauen, dass eine Aufarbeitung, die auch Kardinal Woelki selbst betrifft, wirklich gewünscht ist.“
Der Kölner Priester Pilz hatte seine letzten Lebensjahre bis zu seinem Tod im Jahr 2019 im Bistum Dresden-Meißen verbracht. Woelki wird vorgehalten, das Bistum nicht frühzeitig über die Vorwürfe gegen den Geistlichen informiert zu haben.
Das Erzbistum Köln wird unterdessen gegen seine Mitarbeiterin
Hildegard Dahm nach deren Angaben keine arbeitsrechtlichen Schritte einleiten. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der für sie zuständige Abteilungsleiter im Erzbischöflichen Generalvikariat habe sie am Freitag in einem persönlichen Gespräch über eine entsprechende Entscheidung des Generalvikars Guido Assmann informiert, sagte Dahm der Zeitung. „Ich bin total erleichtert“, sagte sie demnach. Die Drohung des Erzbistums sei „natürlich nicht spurlos an mir vorübergegangen“. Gründe für das Ergebnis der angekündigten Prüfung seien ihr nicht mitgeteilt worden.
Kardinal Woelki gab gestern bekannt, für einen Prozess am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht auf die sogenannte Einrede der Verjährung zu verzichten. Ein Betroffener war in den 70ern von einem Priester missbraucht worden und hatte vom Erzbistum Zahlungen in Anerkennung seines Leids bekommen. Nun macht der Betroffene Ansprüche wegen Amtspflichtverletzung des Erzbistums in Höhe von 725.000 Euro geltend. Mit der Entscheidung des Kölner Erzbischofs wird eine Prüfung der Ansprüche nun im Prozess möglich und nicht wegen Verjährung zurückgewiesen.