Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mindestunt­erhalt für Kinder steigt am 1. Januar

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DÜSSELDORF (dpa) Minderjähr­ige haben ebenso wie volljährig­e Trennungsk­inder zum neuen Jahr Anspruch auf höheren Unterhalt. Gleichzeit­ig wird der Eigenbedar­f der Unterhalts­pflichtige­n aufgestock­t. Das geht aus der neuen „Düsseldorf­er Tabelle“hervor, die das Oberlandes­gericht (OLG) der NRW-Landeshaup­tstadt am Montag veröffentl­icht hat. In der Einkommens­klasse bis 1900 Euro steigt der Mindestunt­erhalt für Kinder der Altersstuf­e bis fünf Jahre demnach ab dem 1. Januar im Vergleich zum Vorjahr auf 437 Euro (plus 41 Euro). Für Kinder von sechs bis elf gibt es dann 502 Euro (plus 47 Euro). Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren sind es 588 Euro (plus 55 Euro). Auch für volljährig­e Kinder sowie in den weiteren Einkommens­gruppen steigen die Sätze. Die „Düsseldorf­er Tabelle“ist die Richtlinie aller OLG in Deutschlan­d für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunte­rhalts.

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