Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Mindestunterhalt für Kinder steigt am 1. Januar
DÜSSELDORF (dpa) Minderjährige haben ebenso wie volljährige Trennungskinder zum neuen Jahr Anspruch auf höheren Unterhalt. Gleichzeitig wird der Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen aufgestockt. Das geht aus der neuen „Düsseldorfer Tabelle“hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) der NRW-Landeshauptstadt am Montag veröffentlicht hat. In der Einkommensklasse bis 1900 Euro steigt der Mindestunterhalt für Kinder der Altersstufe bis fünf Jahre demnach ab dem 1. Januar im Vergleich zum Vorjahr auf 437 Euro (plus 41 Euro). Für Kinder von sechs bis elf gibt es dann 502 Euro (plus 47 Euro). Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren sind es 588 Euro (plus 55 Euro). Auch für volljährige Kinder sowie in den weiteren Einkommensgruppen steigen die Sätze. Die „Düsseldorfer Tabelle“ist die Richtlinie aller OLG in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts.