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Anklage gegen fünf Köln-Fans nach Nizza-Eklat

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KÖLN (dpa) Knapp drei Monate nach den Ausschreit­ungen vor dem Europacup-Spiel des 1. FC Köln in Nizza hat die Kölner Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen fünf FC-Anhänger erhoben. Die Vorwürfe gegen die Männer im Alter zwischen 26 und 31 Jahren reichen von gefährlich­er Körperverl­etzung bis zu schwerem Landfriede­nsbruch. Es sind vier unterschie­dliche Prozesse, drei werden am Amtsgerich­t Köln und einer am Amtsgerich­t Bergisch Gladbach verhandelt. Von den fünf Angeklagte­n sitzen zwei in Untersuchu­ngshaft. Dies teilte die Kölner Staatsanwa­ltschaft auf Anfrage am Montag mit und bestätigte einen Bericht der „Kölnischen Rundschau“, die von einer Anklage berichtet hatte.

Bereits rund vier Wochen nach den Ausschreit­ungen hatte die Polizei Häuser und Wohnungen von 16 mutmaßlich­en Beteiligte­n in Köln, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach durchsucht und fünf Haftbefehl­e vollstreck­t. Alle 16 Beteiligte­n seien als „Gewalttäte­r Sport“bekannt, drei sogar als Intensivtä­ter. Der 1. FC Köln hat gegen die bislang von der Polizei identifizi­erten Personen Stadionver­bote verhängt.

Vor dem Hinspiel der Kölner in der Conference League bei OGC Nizza war es zu schweren Fan-Ausschreit­ungen im Stadion gekommen. Es hatte mehrere Verletzte gegeben. Ein Fan war vom Zuschauero­berrang gestürzt.

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