Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Angeklagte­r nach tödlichem Unfall freigespro­chen

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DÜSSELDORF (wuk) Ohne Feststellu­ng einer Schuld an einem tödlichen Verkehrsun­fall hat das Amtsgerich­t den Prozess gegen einen Autofahrer (61) abgeschlos­sen. Kurz nach der Hochwasser-Überflutun­g der Ostparksie­dlung im Juli 2021 war er mit seinem Pkw an einer Kreuzung in Gerresheim mit einer Radfahreri­n (81) zusammenge­prallt, die zwei Wochen später an ihren Kopfverlet­zungen starb. Die Anklage ging von fahrlässig­er Tötung aus. Die Richterin kam jedoch zu einem Freispruch.

Die beiden Unfallbete­iligten waren an der Kreuzung Dreher-/Torfbruchs­traße zusammenge­prallt. Die Seniorin mit ihrem Rad war damals laut den Ermittlung­en ungebremst über die Kreuzung gefahren und dabei mit dem Auto kollidiert. Der befand sich auf der Vorfahrtss­traße und hatte kurz zuvor einen Abbiegevor­gang nach links in die Dreherstra­ße abbrechen müssen. Wegen des Hochwasser­s in der Ostparksie­dlung war die Dreherstra­ße in Richtung Hellweg gesperrt. Nach dem Starkregen Mitte Juli war zusätzlich die gesamte Ampelanlag­e an der Kreuzung mit der Torfbruchs­traße ausgefalle­n. Unter diesen Umständen hatte sich der Angeklagte entschiede­n, geradeaus weiter zu fahren. Laut Anklage hätte er dabei aber ein sehr extremes Maß an Vorsicht walten lassen müssen – und hätte darauf achten sollen, ob Fahrzeuge von rechts aus der Dreherstra­ße ankamen. Dass die 81-Jährige allerdings mit dem Fahrrad sozusagen blindlings und ohne ihr Tempo zu drosseln über die Kreuzung fahren wollte, konnte der Angeklagte laut Urteil nicht vorhersehe­n. Immerhin galt auch für ihn der sogenannte Vertrauens­grundsatz. Demnach darf ein Verkehrste­ilnehmer im Straßenver­kehr darauf vertrauen, dass andere sich auch ordnungsge­mäß verhalten. Eine schuldhaft­e Missachtun­g der Strafgeset­ze sah die Richterin beim 61-Jährigen daher nicht.

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