Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Schmerzensgeld-Klage laut Gericht berechtigt
KÖLN (dpa) Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln sieht die Schmerzensgeld-Klage eines von Missbrauch betroffenen früheren Messdieners dem Grunde nach als berechtigt an. Das machte das Gericht am Dienstag in einem ersten Termin in dem Zivilprozess deutlich. Der heute 62 Jahre alte Kläger fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für sein erlittenes Leid. Ob jedoch ein Urteil auf die geforderten 750.000 Euro hinauslaufe, ist nach Angaben des Gerichts völlig offen.