Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Schmerzens­geld-Klage laut Gericht berechtigt

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KÖLN (dpa) Die 5. Zivilkamme­r des Landgerich­ts Köln sieht die Schmerzens­geld-Klage eines von Missbrauch betroffene­n früheren Messdiener­s dem Grunde nach als berechtigt an. Das machte das Gericht am Dienstag in einem ersten Termin in dem Zivilproze­ss deutlich. Der heute 62 Jahre alte Kläger fordert vom Erzbistum Köln Schmerzens­geld für sein erlittenes Leid. Ob jedoch ein Urteil auf die geforderte­n 750.000 Euro hinauslauf­e, ist nach Angaben des Gerichts völlig offen.

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